Natur- & Landschaftsschutzgebiete
Ein wichtiges Instrument des Naturschutzes ist der Flächenschutz durch die Ausweisung von Schutzgebieten, gesetzlich geschützte Biotopflächen und Maßnahmen der Landschaftspflege.
Im Stadtkreis Baden-Baden wurden die nachfolgenden Schutzgebiete ausgewiesen. Für jedes dieser Schutzgebiete gelten besondere Rechtsvorschriften (Schutzgebietsverordnungen). In den Schutzgebietsverordnungen wird näher bestimmt, welchen Schutzzwecken das Gebiet dient und welche Handlungen verboten sind oder ggfs. eine Erlaubnis benötigen. Die jeweiligen Verordnungen können Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg nachlesen.
Warum ist der Naturschutz wichtig?
Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und uns Menschen, auch künftiger Generationen. Deshalb sind die Ziele des Naturschutzes die Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Besondere Bedeutung hat dabei der Schutz der biologischen Vielfalt, der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft.
Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.
Naturschutzgebiete
Das Betretungsverbot der Allgemeinverfügung wurde durch das inzwischen rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.07.2025 teilweise aufgehoben und gilt nur noch vom 15.01. bis 31.07. eines Jahres. Auf die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12.09.2025 wird verwiesen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den aktuellen Sperrungen an den Informationstafeln vor Ort.
Kombinierte Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Flächenhafte Naturdenkmale
Weitere Schutzgebiete
Natura 2000-Gebiete
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
Europäisches Vogelschutzgebiet
Die in der Rheinaue gelegenen Flächen des Stadtkreises sind gleichzeitig Teil des internationalen grenzübergreifenden Ramsar-Schutzgebiets „Oberrhein“.
Hinweis
Auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Geschützte Biotope
Bestimmte Biotope sind durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützt. In Baden-Baden häufig und von besonderer Bedeutung sind dies
- natürliche oder naturnahe Bereiche von Bächen incl. der Ufervegetation,
- Feuchtbiotope wie naturnahe Quellbereiche, Großseggenriede, Röhrichte, Sümpfe und Nasswiesen,
- Trockenbiotope wie z.B. Mager- und Sandrasen, Borstgrasrasen, offene Felsbildungen incl. ihrer Vegetation,
- Gehölzbiotope z.B. Feldhecken, Feldgehölze,
- Trockenmauern, Hohlwege,
- Naturnahe Wälder (Auwälder, Schluchtwälder, trockene Eichenwälder)
- Streuobstbestände
- Magere Flachland-Mähwiesen
Grundsätzlich sind Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen verboten.
