Natur- & Landschaftsschutzgebiete

Ein wichtiges Instrument des Naturschutzes ist der Flächenschutz durch die Ausweisung von Schutzgebieten, gesetzlich geschützte Biotopflächen und Maßnahmen der Landschaftspflege.

Im Stadtkreis Baden-Baden wurden die nachfolgenden Schutzgebiete ausgewiesen. Für jedes dieser Schutzgebiete gelten besondere Rechtsvorschriften (Schutzgebietsverordnungen). In den Schutzgebietsverordnungen wird näher bestimmt, welchen Schutzzwecken das Gebiet dient und welche Handlungen verboten sind oder ggfs. eine Erlaubnis benötigen. Die jeweiligen Verordnungen können Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg nachlesen.

Warum ist der Naturschutz wichtig?

Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und uns Menschen, auch künftiger Generationen. Deshalb sind die Ziele des Naturschutzes die Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Besondere Bedeutung hat dabei der Schutz der biologischen Vielfalt, der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft.

Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

Naturschutzgebiete

Das Betretungsverbot der Allgemeinverfügung wurde durch das inzwischen rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.07.2025 teilweise aufgehoben und gilt nur noch vom 15.01. bis 31.07. eines Jahres. Auf die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12.09.2025 wird verwiesen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den aktuellen Sperrungen an den Informationstafeln vor Ort.

Kombinierte Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete

Flächenhafte Naturdenkmale

  • Geroldsauer Wasserfall
  • Kreuzäcker
  • Kreuzfelsen
  • Kapffelsen
  • Steinbruch Hardberg

Weitere Schutzgebiete

Natura 2000-Gebiete

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete

  • Bruch bei Bühl und Baden-Baden
  • Wälder und Wiesen um Baden-Baden
  • Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim
  • Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach
  • Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe
  • Unteres Murgtal und Seitentäler

Europäisches Vogelschutzgebiet

Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald

Die in der Rheinaue gelegenen Flächen des Stadtkreises sind gleichzeitig Teil des internationalen grenzübergreifenden Ramsar-Schutzgebiets „Oberrhein“.

Hinweis

Auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten.

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Geschützte Biotope

Bestimmte Biotope sind durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützt. In Baden-Baden häufig und von besonderer Bedeutung sind dies

  • natürliche oder naturnahe Bereiche von Bächen incl. der Ufervegetation,
  • Feuchtbiotope wie naturnahe Quellbereiche, Großseggenriede, Röhrichte, Sümpfe und Nasswiesen,
  • Trockenbiotope wie z.B.  Mager- und Sandrasen, Borstgrasrasen, offene Felsbildungen incl. ihrer Vegetation,
  • Gehölzbiotope z.B. Feldhecken, Feldgehölze,
  • Trockenmauern, Hohlwege,
  • Naturnahe Wälder (Auwälder, Schluchtwälder, trockene Eichenwälder)
  • Streuobstbestände
  • Magere Flachland-Mähwiesen

Grundsätzlich sind Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen verboten.

Kontakte

Frau Elke Gladitsch
Raum 307
Frau Eunike Bottesch
Raum 310
Umweltamt
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

mit Terminvergabe
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

ohne Terminvereinbarung
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr