Stadt digitalisiert Verfahren für Baumfällungen
Baden-Baden. Bäume stehen unter Schutz und dürfen im Stadtkreis Baden-Baden nicht einfach gefällt werden. Wer einen geschützten Baum aus wichtigem Grund entfernen möchte, muss dies sechs Wochen vorher bei der Stadt anmelden. Das geht ab sofort bequem online.
Aufwand für Antragsteller und Verwaltung wird reduziert
Bäume prägen das Stadtbild Baden-Badens, spenden Schatten und tragen dazu bei, die Folgen zunehmender Hitze abzumildern. Sie sind außerdem wichtig für die Artenvielfalt, den Wasserhaushalt und den Hochwasserschutz. Die Baumschutzsatzung trägt dazu bei, diesen wertvollen Bestand zu erhalten. Mit der neuen Online-Antragstellung vereinfacht die Stadt das Verfahren und reduziert den Aufwand für Antragsteller und Verwaltung.
Die Satzung gilt im Stadtkreis Baden-Baden für Bäume außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Obstbäume sind grundsätzlich ausgenommen. Ausnahmen gelten unter anderem für hochstämmige Birnbäume, Walnussbäume und Esskastanien. Geschützt sind Bäume auf privaten Grundstücken ebenso wie im öffentlichen Raum und in Parks.
Weitere Informationen
Eine Fällung muss begründet werden und kommt beispielsweise infrage, wenn von einem Baum eine Gefahr ausgeht, er krank ist oder ein Bauvorhaben dies erforderlich macht. Ob eine Fällung zulässig ist, wird im Einzelfall geprüft. Auch die Vorgaben des Artenschutzes müssen beachtet werden. Über das neue Online-Portal können die erforderlichen Angaben und Fotos direkt an die Stadt übermittelt werden. Die Anmeldung muss grundsätzlich sechs Wochen vor der geplanten Fällung erfolgen.
Zum Online-Antrag geht es unter www.baumschutz.baden-baden.de. Weitere Informationen zum Baum- und Artenschutz gibt es auf der städtischen Themenseite unter www.baden-baden.de/baum--und-artenschutz.