Behördenwegweiser
Jugendgerichtshilfe
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts Baden-Baden berät und begleitet Jugendliche (14-17 Jahre) und deren Eltern sowie Heranwachsende (18-21 Jahre) während eines Strafverfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Maßnahmen des Jugendgerichts sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken.
Aufgaben der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtshilfe
- Sie prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und vermitteln weitergehende Beratungen und Hilfen (z.B. bei Drogen- oder Familienproblemen).
- Sie berichten dem Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen und bringen somit sozialpädagogische Gesichtspunkte zur Geltung.
- Sie können dem Gericht Vorschläge für erzieherische Maßnahmen machen. Dabei vertritt die Jugendhilfe weder die Verteidigung noch die Interessen der Staatsanwaltschaft.
- Sie überwachen gerichtlich angeordnete Auflagen und Weisungen sowie Auflagen der Staatsanwaltschaft im Diversionsverfahren. (Bei der Diversion sieht die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung ab.)
Kontakt
Telefon (0 72 21) 93 14 00
Telefon (0 72 21) 9 31 43 81