Leistungen

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder
  • das Landratsamt,

in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ergänzung für Stadt Baden-Baden

Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht. Alternativ werden Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung derzeit auch in Papierform (mind. 4-fach) akzeptiert.

Die Pläne müssen nicht mehr maßstäblich sein. Sie müssen „lesbar“ sein und dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten, d.h. sie müssen im Format DIN A3 druckbar sein.
Bei größeren Gebäuden / Grundstücken sind die Pläne ggf. zu stückeln. Dann sollte auch ein A3-Übersichtsplan beigefügt werden, der auf die Einzelpläne verweist.

Aus den Aufteilungsplänen muss eindeutig hervorgehen, an welchen Teilen des Gebäudes / des Grundstücks Sondereigentum gebildet werden soll.

Verfahrensablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Ergänzung für Stadt Baden-Baden

Papier

Lassen Sie die Aufteilungspläne von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan in mindestens in vierfacher Ausfertigung der Abteilung Baurecht vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Digital

Der Antrag auf Abgeschlossenheit wir über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht.

Sind die Vorlagen unvollständig, fordert die Baurechtsbehörde Ergänzungen bei Ihnen an.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
Ergänzung für Stadt Baden-Baden

Papier und digital

  • einen aktuellen Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück vollständig dargestellt ist
  • maßstäbliche Grundrisspläne sämtlicher Ebenen (auch von begehbaren Räumen im Dachspitz) und von allen Flächen bzw. Gebäuden mit Einheiten / Räumen, die bescheinigt werden sollen (also ggf. auch von Nebengebäuden)
  • Schnittzeichnung (ggf. auch von Nebengebäuden)
  • alle sichtbaren Ansichten (ggf. auch von Nebengebäuden)

Papier

Antrag kann formlos gestellt werden. Unterlagen müssen mindestens 4fach bei der Abteilung Baurecht eingereicht werden. Die Aufteilungspläne sind einzeln pro Seite (Schnitt, Ansicht, Grundriss usw.)

digital

  • Die Einreichung der Pläne erfolgt über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg.
    Verwenden Sie ein geeignetes PDF-Programm und reichen Sie die Pläne in PDF/A- Format ein. Vermeiden Sie die Umwandlung der PDF-Datei
  • Teilnahmeerklärung für das digitale Verfahren

Die Aufteilungspläne sind als Einzeldokumente einzureichen (d.h. jeder Plan gesondert als ein PDF-Dokument) im Format PDF/A hochzuladen um bei notwendigen Korrekturen die Pläne problemlos auszutauschen. Zusammenhängende Pläne können daher nicht angenommen werden

Kosten

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

Ergänzung für Stadt Baden-Baden

Die Kosten können Sie dem Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde unter Punkt 11 Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohneigentumsgesetz - WEG) entnehmen.

Gebührenverzeichnis untere Baurechtsbehörde

Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):

  • §1 Begriffsbestimmungen
  • §2 Arten der Begründung
  • §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
  • §4 Formvorschriften
  • §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
  • §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
  • §7 Grundbuchvorschriften
  • §8 Teilung durch den Eigentümer

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Freigabevermerk

14.10.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Baden-Baden