Leistungen

Ausnahmegenehmigung für Reisebusse

Die Innenstadt von Baden-Baden ist für Reisebusse gesperrt.

Zum Verbringen und Abholen von Fahrgästen stehen für Reisebusse Reisebushaltestellen zur Verfügung, derzeit in der Bertholdstraße und in der Rotenbachtalstraße. Die Nutzung dieser ausgewiesenen Bereiche erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigungen zum Ein- und Aussteigen an Reisebushaltestellen werden auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Ohne Einfahrtsgenehmigung bzw. Ausnahmegenehmigung kann bis zum Festspielhaus und zur Bushaltestelle Caracalla Therme gefahren werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Alle Reisebusunternehmen können eine Ausnahmegenehmigung zum Ein- und Aussteigen an den Reisebushaltestellen beantragen.

Verfahrensablauf

Ausnahmegenehmigungen werden auf schriftlichen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt pro Bus und Tag.

Die Ausnahmegenehmigung wird vorab an den Reisebusunternehmer per E-Mail versandt. Die Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Hinweis: Sobald die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, kann diese nicht mehr storniert werden. Eine Aufhebung oder Gutschrift der Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserteilung nicht mehr möglich.

Fristen

Der Antrag muss mindestens 12 Werktage im Voraus gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungsanschrift des Reisebusunternehmers
  • Datum der Reise
  • Anzahl der Busse

Kosten

  • 30 Euro pro Bus und Tag

Der Gebührenbescheid wird per Post verschickt und kann dann überwiesen werden.

Hinweise

Das Parken ist auf dem Busparkplatz in der Eisenbahnstraße möglich.

Wir weisen darauf hin, dass das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren gemäß § 30 der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Rechtsgrundlage

Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Freigabevermerk

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