Baumschnitt Förderung
Ein fachgerechter Baumschnitt gewährleistet stabile und vitale Obstbäume. Mit dem Fördermodul „Baumschnitt" will die Landesregierung die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände verlängern.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen (außer Brennkirschen) auf Streuobstwiesenflächen.
Pro Baumschnitt werden 15 Euro ausbezahlt. Im fünfjährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens zweimal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert, so dass die Fördersumme pro Baum in fünf Jahren 30 Euro beträgt.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.baden-baden.de/buergerservice/umwelt/natur-artenschutz/baumschnitt-foerderung/
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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