Leistungen

Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD, Verkehrsüberwachung)

Alle Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes haben den rechtlichen Status eines Gemeindlichen Vollzugsbediensteten nach § 80 PolG für Baden-Württemberg. Hierbei sind sie bei der Verrichtung ihrer Tätigkeiten einem Polizeibeamten gleichgestellt.

Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Baden-Baden ist zuständig für die Überwachung des ruhenden sowie des fließenden Verkehrs und deckt nahezu sämtliche Aufgaben ab, die nach § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG) an Gemeindliche Vollzugsbedienstete übertragen werden können.

Die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben durch Streifengänge und -fahrten, Kontrollen, Beobachtungen, Feststellungen, Hinweisen, Belehrungen und Ermahnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (präventive Tätigkeit) und bereits eingetretene Störungen zu beseitigen bzw. zu beenden (repressive Tätigkeit).

Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten ordnen die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum an, wenn diese rechtswidrig und behindernd zum Parken abgestellt sind.

Haben Sie Fragen zu einem Abschleppvorgang, z. B. wo das abgeschleppte Fahrzeug abzuholen ist, erreichen Sie uns unter Tel. 07221 93-18 93 4 oder -18 93 5.

Haben Sie allgemeine Fragen schicken Sie uns eine E-Mail an strassenverkehr@baden-baden.de.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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