Jagdschein - Ausstellung beantragen
Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre sowie als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.
Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.
Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis 31. März.
Zuständige Stelle
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Mindestalter:
- 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
- 16 Jahre (Jugendjagdschein)
- Bestandene deutsche Jägerprüfung
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.
Verfahrensablauf
Sie können den Jagdscheinantrag schriftlich oder je nach Angebot der zuständigen Stelle online stellen.
Wenn Sie ihn online stellen wollen:
- Rufen Sie die entsprechende Seite über service-bw oder die Homepage des zuständigen Land- oder Stadtkreises auf und folgen Sie den Anweisungen.
Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen:
- Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
- Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab beziehungsweise übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
- Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, können sie - sofern Sie den Antrag nicht auf dem Postweg oder online einreichen - auch persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.
Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.
Verfahrensablauf bei Erstausstellung:
Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen. Hierfür lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:
- ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins
- Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
- Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
- Ein aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten sie von Ihrer Versicherung.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass eine Annahme der Unterlagen ab sofort nur noch per Post oder per Einwurf in den Briefkasten möglich ist!
Hierfür verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Forstamt
Untere Jagdbehörde
Geroldsauer Straße 42
76534 Baden-Baden
Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin zur Aushändigung des Jagdscheins zu vereinbaren. Die angefallenen Gebühren werden Ihnen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt, den Sie bitte bis 2 Wochen nach Ausstellungsdatum begleichen. Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.
Verfahrensablauf bei Verlängerung:
Sie müssen die Verlängerung des Jagdscheins schriftlich beantragen. Hierfür lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:
- Jagdschein
- ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten sie von Ihrer Versicherung.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Sollte im aktuellen Jagdschein kein Platz für eine weitere Verlängerung sein, fügen Sie bitte für die Neuausstellung ein aktuelles Passfoto bei.
Bitte beachten Sie, dass eine Annahme der Unterlagen ab sofort nur noch per Post oder per Einwurf in den Briefkasten möglich ist!
Hierfür verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Forstamt
Untere Jagdbehörde
Geroldsauer Straße 42
76534 Baden-Baden
Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche.
Sobald Ihre Verlängerung bearbeitet wurde, wird Ihnen der Jagdschein per Post zugesandt. Die angefallenen Gebühren werden Ihnen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt, den Sie bitte bis 2 Wochen nach Ausstellungsdatum begleichen. Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit Ihrem Jagdschein.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
- Personalausweis
- Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- EUR 500.000 für Personenschäden und
- EUR 50.000 für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten diese von Ihrer Versicherung.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Kosten
Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
- für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
- pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- Jagdförderung
- jagdliche Forschung
- wildbiologische Forschung
- Wildschadensverhütung
- Einjahresjagdschein für deutsche Jäger: 90 EUR (Gebühr 45 EUR / Abgabe 45 EUR)
- Dreijahresjagdschein: 225 EUR (Gebühr 90 EUR / Abgabe 135 EUR)
- Tagesjagdschein: 50 EUR (Gebühr 25 EUR /Abgabe 25 EUR)
- Jugendjagdschein: 60 EUR (Gebühr 30 EUR / Abgabe 30 EUR)
Gebühren für ausländische Jäger auf Anfrage.
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- Jagdförderung
- jagdliche Forschung
- wildbiologische Forschung
- Wildschadensverhütung
Hinweise
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW.
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Rechtsgrundlage
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):
- § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
- § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
- § 28 Jagdabgabe
- § 15 Allgemeines zum Jagdschein
- § 16 Jugendjagdschein
- § 17 Versagung des Jagdscheins
- § 18 Entziehung des Jagdscheins
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022
Freigabevermerk
27.01.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Baden-Baden
