Leistungen

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.

Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.

Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.

Fristen

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

Ergänzung für Stadt Baden-Baden
  • Antragsformular
  • Personalausweis / Pass
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate von sämtlichen zur Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen, die eigenes Einkommen beziehen, sowie die Höhe des zuletzt bezogenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
  • bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Einkommensnachweise der letzen drei Jahre (z.B. Steuerklärung, Steuerbescheid, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Personen, die über keinerlei Einkommen verfügen: schriftliche Bestätigung
  • Nachweise über die mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden)
  • Mietnachweis einschließlich Nebenkosten, Heizkosten
  • bei Wohngeldbezug: aktueller Bewilligungsbescheid
  • Unterlagen über laufende monatliche Verpflichtungen (z.B. Unterhaltszahlungen, Hausrat-, Haftpflicht-, Unfallversicherung)
  • Kindergeldbescheid / Kinderzuschlag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Angabe von besonderen Belastungen (z.B. Kredite, Tilgungsraten)
  • Anmeldung zum Kindergarten / zur Kindertageseinrichtung

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Hinweise

Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.

Rechtsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
  • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
  • § 82 Begriff des Einkommens
  • § 85 Einkommensgrenze

Freigabevermerk

01.04.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Baden-Baden