Leistungen
Kurtaxe
Die Stadt Baden-Baden erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.
Onlineantrag und Formulare
- Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe
- Terminvereinbarung Abteilung Steuern Online-Terminvereinbarung Abteilung Steuern
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
Die Kurtaxe ist in Kurzone I und II unterteilt.
- Kurzone I: 4,50 EUR (pro Übernachtung und Person)
- Kurzone II: 2,00 EUR (pro Übernachtung und Person)
Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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