Nebenwohnsitzanhörung (melderechtlich)
Ein Nebenwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist. In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde bei der die Nebenwohnung eines nicht verheirateten Einwohners begründet wird (auch getrenntlebende Einwohner).
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei den Bürgerbüros bzw. Ortsverwaltungen persönlich anmelden. Ihnen wird dann ein Fragebogen ausgehändigt der zur Prüfung der Nebenwohnsitz-/Zweitwohnsitzsteuer an den Fachbereich Finanzen weitergeleitet wird. Je nach Ergebnis müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Fragebogen
- Arbeitgeberbescheinigung (unter Angabe wöchentliche Arbeitszeiten/-tage, Dienstreisen, Homeoffice, verschiedene Arbeitsstandorte, Außendiensttätigkeit, Probezeit, Kopie Teilzeitarbeitsvertrag usw.)
- Studien-/Schulbescheinigung
- Bahn-Card oder Flugmeilen
Je nach Fallkonstellation müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Kosten
In Einzelfällen Gebührenpflichtiger Bescheid - ansonsten keine. Eine Zahlung per EC-Karte ist möglich.
Rechtsgrundlage
§21 (2) Bundesmeldegesetz (BMG) i. V. m. §28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), §25 BMG
