Leistungen

Nebenwohnsitzanhörung (melderechtlich)

Ein Nebenwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist. In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei den Bürgerbüros bzw. Ortsverwaltungen persönlich anmelden. Ihnen wird dann ein Fragebogen ausgehändigt der zur Prüfung der Nebenwohnsitz-/Zweitwohnsitzsteuer an den Fachbereich Finanzen weitergeleitet wird. Je nach Ergebnis müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Fragebogen
  • Arbeitgeberbescheinigung (unter Angabe wöchentliche Arbeitszeiten/-tage, Dienstreisen, Homeoffice, verschiedene Arbeitsstandorte, Außendiensttätigkeit, Probezeit, Kopie Teilzeitarbeitsvertrag usw.)
  • Studien-/Schulbescheinigung
  • Bahn-Card oder Flugmeilen

Je nach Fallkonstellation müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Kosten

In Einzelfällen Gebührenpflichtiger Bescheid - ansonsten keine. Eine Zahlung per EC-Karte ist möglich.

Rechtsgrundlage

§21 (2) Bundesmeldegesetz (BMG) i. V. m. §28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), §25 BMG