Leistungen

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt- oder Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Hinweis: Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf. Bitte stellen Sie nur zulässige Gegenstände zur Abholung bereit.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

100 EUR Für die Expressabholung.
Sonstiger Sperrmüll wird 2-mal jährlich kostenlos abgeholt.

Hinweise

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg