Sperrmüll entsorgen
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.
Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt- oder Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Beispiele für Sperrmüll:
- Betten, Matratzen, Polstermöbel
- Schrankteile, Tische, Stühle
- Spiegel, Koffer, Teppiche
- Gartenmöbel
Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.
Hinweis: Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.
Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.
Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf. Bitte stellen Sie nur zulässige Gegenstände zur Abholung bereit.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
| 100 EUR | Für die Expressabholung. |
| Sonstiger Sperrmüll wird 2-mal jährlich kostenlos abgeholt. |
Hinweise
Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Freigabevermerk
01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
