Leistungen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerblicher Zwecke) gegenüber der Stadt Baden-Baden bestehen.
Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittlerinnen und Vermittler, Maklerinnen und Markler und Bauträgerinnen und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
15,40 EUR (im Voraus, bei persönlicher Abholung in bar oder bei Postversand per Überweisung)
Hinweise
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Freigabevermerk
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