Leistungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerblicher Zwecke) gegenüber der Stadt Baden-Baden bestehen.

Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittlerinnen und Vermittler, Maklerinnen und Markler und Bauträgerinnen und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

15,40 EUR (im Voraus, bei persönlicher Abholung in bar oder bei Postversand per Überweisung)

Hinweise

-

Freigabevermerk

-