Leistungen

Wettbürosteuer

Die Stadt Baden-Baden erhebt eine Wettbürosteuer. Die Steuern sind zu zahlen, wenn im Gebiet der Stadt Baden-Baden Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen vermittelt oder veranstaltet werden, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen.

Alle relevanten Vorschriften zur Wettbürosteuer entnehmen Sie bitte der Wettbürosteuersatzung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie unterhalten eine Einrichtung die Pferde- und Sportwetten anbietet und wo neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse möglich ist.

Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Die Vordrucke sind beim Fachbereich Finanzen erhältlich.

Kosten

Steuersatz:

Die Steuer beträgt 3% der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge (Wetteinsätze auf Basis des Nennwerts des Wettscheins sowie zusätzliche Entgelte, die bei der Wettkundin oder beim Wettkunden erhoben werden).

Freigabevermerk

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