Sterbefall
Der Tod eines Angehörigen bringt neben der Trauer viele organisatorische Aufgaben mit sich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Bestattungsterminen, den Friedhöfen in Baden-Baden, dem digitalen Friedhofsplan sowie weiteren Angeboten und Ansprechpartnern des Friedhofsamtes.
Bestattungstermine
Hauptfriedhof
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 25.05.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Beerdigung ab Krematorium |
| 27.05.2026 |
N.N. |
11 Uhr |
Urnenbeisetzung ab Krematorium |
| 27.05.2026 |
El, Elena |
14 Uhr |
Trauerfeier in der Kapelle mit anschließender Beerdigung |
| 03.06.2026 |
N.N. |
11 Uhr |
Beerdigung ab Krematorium |
| 03.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier in der Kapelle mit anschließender Beisetzung |
| 05.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnenbeisetzung ab Krematorium |
| 12.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Trauerfeier im Krematorium |
Friedhof Lichtental
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 28.05.2026 |
N.N. |
11 Uhr |
Urnenbeisetzung |
| 28.05.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
| 19.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
Friedhof Ebersteinburg
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
Friedhof Balg
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 29.05.2026 |
N.N. |
11 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
Friedhof Baden-Oos
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 29.05.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
| 02.06.2026 |
N.N. |
11 Uhr |
Trauerfeier mit anschließender Beerdigung |
| 03.06.2026 |
N.N. |
11.30 Uhr |
Urnenbeisetzung |
| 05.06.2026 |
N.N. |
11 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
| 11.06.2026 |
Keck, Nelly |
13.30 Uhr |
Urnenbeisetzung |
Friedhof Haueneberstein
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 12.06.2026 |
Schneider, Werner |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
Friedhof Sandweier
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 05.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
Friedhof Neuweier
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
Friedhof Steinbach
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 02.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnenbeisetzung |
| 08.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnenbeisetzung |
| 15.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung |
Friedhof Varnhalt
| Datum |
Name, Vorname |
Uhrzeit |
Anlass |
| 11.06.2026 |
N.N. |
14 Uhr |
Urnenbeisetzung |
Digitaler Friedhofsplan
Der digitale Friedhofsplan ersetzt den Papierplan. Er ist direkt mit der Friedhofsdatenbank verbunden und online abrufbar.
Hier geht´s zum digitalen Friedhofsplan
Wozu ein digitaler Friedhofsplan?
Vom digitalen Friedhofsplan profitieren vielen. Gräber von Verwandten oder Bekannten können schnell und einfach gefunden werden. Friedhofsgewerke wie Steinmetze oder Gärtnereien können die Grabstätten ihrer Kunden unkompliziert ausfindig machen, ohne Hilfe und unabhängig von den Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung. Und auch die Friedhofsverwaltung profitiert bei ihrer täglichen Arbeit vom digitalen Friedhofsplan und seinen vielfältigen Funktionen.
Wie funktioniert der digitale Friedhofsplan?
Denkbar einfach. Mit nur zwei Schritten kann ein gesuchtes Grab gefunden und im Friedhofsplan angezeigt werden:
1. QR Code scannen: Scannen Sie den QR-Code des Friedhofs. Es erscheint der Lageplan mit den Gräbern. Die QR-Codes der städtischen Friedhöfe finden Sie in der Broschüre (rechte Spalte) ab Seite 16 oder an den Haupteingängen der Friedhöfe. Der digitale Plan kann mit nahezu jedem internetfähigen Endgerät aufgerufen werden.
Auch ohne QR-Code können Sie sich unter https://baden-baden.friedhofsplan.de bequem zu Hause auf dem PC oder Tablet oder auch unterwesgs mit dem Smartphone den gesuchten Friedhofsplan auswählen.
2. Gesuchtes Grab eingeben: Name im Suchfenster eingeben. Unter den angezeigten Ergebnissen kann ausgewählt werden. Die Grabstelle wird nun im Friedhofsplan angezeigt.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Datenschutzrechtlich ist die Grabauskunft unbedenklich, da die Namen von verstorbenen Personen grundsätzlich nicht dem Datenschutz unterliegen. In besonderen Fällen kann die Friedhofsverwaltung aber jederzeit ein Grab im digitalen Friedhossplan anonymisieren.
Werden alle Gräber angezeigt?
Ja, grundsätzlich werden alle Gräber, die in der Friedhofsdatenbank hinterlegt sind, im Friedhofsplan angezeigt. Ausnahme sind die anonymen Gräber, da hier der Wunsch nach Anonymität zu respektieren ist. Sollte ein Grab nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung (friedhof@baden-baden.de), damit wir den Datenbankeintrag prüfen und Ihnen Auskunft geben können.
Und wenn ich nicht digital unterwegs bin?
Dann unterstützt die Friedhofsverwaltung Sie gerne in bewährter Weise. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns während der Öffnungszeiten in der Friedhofsverwaltung oder den Ortsverwaltungen.
Broschüre "Friedhöfe in Baden-Baden"
Um auf den Baden-Badener Friedhöfen die künstlerisch oder historisch wertvollen Grab-Bildstätten zu erhalten, werden Patenschaften für Wahlgrabstätten vergeben.
Dabei verpflichten sich die Paten, die erhaltenswerte Grabstätte einschließlich des Grabmals zu restaurieren und zu unterhalten. Die Stadt Baden-Baden verleiht dafür den Paten ein Nutzungsrecht an dieser Grabstätte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme.
Mehr als 80 Patenschaften wurden bereits auf den Baden-Badener Friedhöfen vergeben. Sie tragen dazu bei, das Erscheinungsbild der Friedhöfe positiv zu prägen.
Haben Sie Interesse an einer Patenschaft, können Sie sich gerne an uns wenden.
Friedhöfe - Wegweiser und Ratgeber im Trauerfall
Patenschaftsgräber in Baden-Baden
Um auf den Baden-Badener Friedhöfen die künstlerisch oder historisch wertvollen Grab-Bildstätten zu erhalten, werden Patenschaften für Wahlgrabstätten vergeben.
Dabei verpflichten sich die Paten, die erhaltenswerte Grabstätte einschließlich des Grabmals zu restaurieren und zu unterhalten. Die Stadt Baden-Baden verleiht dafür den Paten ein Nutzungsrecht an dieser Grabstätte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme.
Mehr als 80 Patenschaften wurden bereits auf den Baden-Badener Friedhöfen vergeben. Sie tragen dazu bei, das Erscheinungsbild der Friedhöfe positiv zu prägen.
Haben Sie Interesse an einer Patenschaft, können Sie sich gerne an uns wenden.
Bestattung von Tot- und Fehlgeburten
Für die Bestattung von Fehl- und Totgeburten gelten unterschiedliche Regelungen.
- Lebend- und Totgeburten müssen bestattet werden. Es müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten für eine Bestattung erfüllt werden.
- Fehlgeburten und ungeborene Kinder (Schwangerschaftsabbruch) können bestattet werden.
Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Tot- und Fehlgeburten suchen und Kontakt zu betroffenen Eltern wünschen, so wenden Sie sich an die Selbsthilfegruppe Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“.
Lebendgeburt
Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn unabhängig vom Geburtsgewicht ein Neugeborenes direkt nach der Geburt stirbt und
- das Herz bereits geschlagen hat oder
- die Nabelschnur pulsiert hat oder
- die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Für das verstorbene Kind stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde aus.
Totgeburt
Von einer Totgeburt spricht man, wenn ein Kind im Mutterleib oder während der Geburt stirbt und ein Gewicht von mehr als 500 Gramm hatte. Totgeburten gelten als Leiche, eine Bestattung ist vorgeschrieben. Der Arzt oder die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt eine Todesbescheinigung aus. Die Klinikleitung muss beim Standesamt die Geburt und den Sterbefall anzeigen. Für das tot geborene Kind stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk aus.
Ein totgeborenes Kind kann in Baden-Baden in einem Kleinkindergrab oder in einem anonymen Reihengrab beigesetzt werden.
Fehlgeburt
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm auf die Welt kommt. Fehlgeburten gelten nicht als Leichen und müssen nicht bestattet werden.
Auf Wunsch der Eltern können Fehlgeburten in Baden-Baden aber beigesetzt werden – gebührenfrei, anonym und bei einem individuellen Beisetzungstermin. Eine formlose ärztliche Bestätigung gilt als Bestattungspapier.
Ansonsten sind Fehlgeburten von den Einrichtungen unter würdigen Bedingungen zu sammeln und auf eigene Kosten zu bestatten.
Fehlgeburten werden in den Personenstandsregistern nicht beurkundet.
Wenn bei einer Mehrlingsgeburt die anderen Geschwister beurkundet werden, wird ausnahmsweise auch eine Fehlgeburt dem Standesamt angezeigt und beurkundet.
Initiative Regenbogen
Kontakt
Friedhofsamt
Friedhofstraße 46
76530 Baden-Baden
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 15:00 Uhr