Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigungen können künftig sowohl in digitaler Form als auch in Papierform eingereicht werden.
Bitte reichen Sie im Moment weiterhin in Papierform ein. Sobald die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg verfügbar ist, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Abteilung Baurecht, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Die Pläne müssen nicht mehr maßstäblich sein. Sie müssen „lesbar“ sein und dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten, d.h. sie müssen im Format DIN A3 druckbar sein.
Bei größeren Gebäuden / Grundstücken sind die Pläne ggf. zu stückeln. Dann sollte auch ein A3-Übersichtsplan beigefügt werden, der auf die Einzelpläne verweist.
Aus den Aufteilungsplänen muss eindeutig hervorgehen, an welchen Teilen des Gebäudes / des Grundstücks Sondereigentum gebildet werden soll.
Verfahrensablauf
Papier
Lassen Sie die Aufteilungspläne von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan in mindestens in vierfacher Ausfertigung der Abteilung Baurecht vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Digital
Der Antrag auf Abgeschlossenheit wir über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht.
Sind die Vorlagen unvollständig, fordert die Baurechtsbehörde Ergänzungen bei Ihnen an.
Erforderliche Unterlagen
Papier und digital
- einen aktuellen Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück vollständig dargestellt ist
- maßstäbliche Grundrisspläne sämtlicher Ebenen (auch von begehbaren Räumen im Dachspitz) und von allen Flächen bzw. Gebäuden mit Einheiten / Räumen, die bescheinigt werden sollen (also ggf. auch von Nebengebäuden)
- Schnittzeichnung (ggf. auch von Nebengebäuden)
- alle sichtbaren Ansichten (ggf. auch von Nebengebäuden)
Papier
Antrag kann formlos gestellt werden. Unterlagen müssen mindestens 4fach bei der Abteilung Baurecht eingereicht werden. Die Aufteilungspläne sind einzeln pro Seite (Schnitt, Ansicht, Grundriss usw.)
digital
- Die Einreichung der Pläne erfolgt über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg.
Verwenden Sie ein geeignetes PDF-Programm und reichen Sie die Pläne in PDF/A- Format ein. Vermeiden Sie die Umwandlung der PDF-Datei - Teilnahmeerklärung für das digitale Verfahren
Die Aufteilungspläne sind als Einzeldokumente einzureichen (d.h. jeder Plan gesondert als ein PDF-Dokument) im Format PDF/A hochzuladen um bei notwendigen Korrekturen die Pläne problemlos auszutauschen. Zusammenhängende Pläne können daher nicht angenommen werden
Hinweis
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie in der Abteilung Baurecht. Bitte planen Sie dies rechtzeitig vor dem Notartermin ein, da die Überprüfung der Pläne in Ihrem eigenen Interesse erfolgt.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Pläne sind die Vorgaben im „Wohnungseigentumsgesetz“ (WEG) und in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz“ (AVA) zu beachten.


