Digitale Anträge der Fahrerlaubnisbehörde
Nutzen Sie unser Online-Angebot und stellen Sie Ihren Führerscheinantrag bequem von zu Hause aus. Das spart Wege und Zeit. Hier finden Sie alle verfügbaren digitalen Leistungen und die wichtigsten Informationen zum Ablauf.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Online-Antragstellung
Um die digitalen Anträge nutzen zu können, benötigen Sie:
Online-Ausweis: Einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die dazugehörige PIN.
Die einzige Onlineantragstellung, die ohne Digitalen Ausweis durchführbar ist, ist der Umtausch eines Führerscheins. Für den Umtausch benötigen sie nur eine Kopie Ihres Ausweises.
Hardware: Ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät für den PC.
Foto: Eine aktuelle Bilddatei oder ein Smartphone für ein direktes Foto
Zahlungsmittel: Kreditkarte
Unsere Online-Dienste im Überblick
Ersterteilung & Erweiterung
Für alle, die ihren ersten Führerschein machen oder eine neue Klasse hinzufügen möchten (derzeit nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T verfügbar).
Direkt zum Antrag: https://portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public/start.html?oe=00.00.FS.08.BAD&mode=cc&cc_key=Fahrerlaubnisantrag
Zusätzlich benötigte Dokumente:
- Angaben zur Fahrschule
- Sehtest (max. 2 Jahre alt)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung.
Kosten: 45,90 € (mit Probezeit) / 45,10 € (ohne Probezeit).
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Der Antrag kann bereits ab einem Alter von 16,5 Jahren gestellt werden.
Direkt zum Antrag: https://portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public/start.html?oe=00.00.FS.08.BAD&mode=cc&cc_key=BegleitetesFahrenAntrag
Zusätzlich benötigte Dokumente:
- Angaben zur Fahrschule
- Sehtest (max. 2 Jahre alt)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- Angaben und Unterschriften der Begleitpersonen sowie der gesetzlichen Vertreter
- Ggf. ein Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung bei nur einem gesetzlichen Vertreter
Kosten: Grundgebühr 45,90 € zzgl. 8,70 € für die Prüfbescheinigung und 13,30 € Bearbeitungsgebühr pro Begleitperson.
Umtausch in den EU-Kartenführerschein
Für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Direkt zum Antrag: https://portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public/start.html?oe=00.00.FS.08.BAD&mode=cc&cc_key=FuehrerscheinUmtausch
Zusätzlich benötigte Dokumente:
- Kopie des aktuellen Führerscheins
Kosten: 26,50 €.
Ersatzführerschein (Verlust oder Diebstahl)
Wenn Ihr Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde.
Direkt zum Antrag: https://portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public/start.html?oe=00.00.FS.08.BAD&mode=cc&cc_key=FuehrerscheinErsatzausfertigung
Zusätzlich benötigte Dokumente:
- eine Eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlanzeige der Polizei (bei Verlust bzw. Diebstahl)
- Nachweis der Änderung der Personendaten (bei Änderungen der Personendaten)
- Bilddatei Ihres alten Führerscheindokuments (bei Beschädigung / Änderung Personendaten)
- Nachweis der land-forstwirtschaftlichen Tätigkeit (bei land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung)
Kosten: 42,60 € (zzgl. 30,70 € bei eidesstattlicher Versicherung).
Umschreibung EU/EWR
Falls Sie Ihren EU/EWR Führerschein in einen deutschen umschreiben möchten
Direkt zum Antrag: https://portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public/start.html?oe=00.00.FS.08.BAD&mode=cc&cc_key=Umschreibung
Zusätzlich benötigte Dokumente:
- Kopie des aktuellen Führerscheins
Kosten: 37,50 €
Wichtige Hinweise
Zustellung: Eine Expresslieferung ist bei digitalen Anträgen derzeit technisch nicht möglich.
Gültigkeit BF17: Die BF17-Prüfbescheinigung gilt nur im Inland und muss nach dem 18. Geburtstag gegen einen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Begleitpersonen für BF17: Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren die Klasse B besitzen und dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben.
