Fundsache abgeben oder nachfragen

Lupe, darin steht der Text: Verlorenes im Internet finden

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Verfahrensablauf

Sie haben einen Gegenstand verloren:

Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".

Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das örtliche Fundbüro.
Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.

Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wohnen Sie nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fundbehörde, leiten deren Mitarbeiter in diesem Fall die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weiter.

In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
  • Kaufbeleg, Kaufvertrag ,
  • bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
  • Bei (digitalen) Kameras ist die Seriennummer,
  • bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung

Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.

Sie haben einen Gegenstand gefunden:

Sie müssen ihn abgeben.
Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Häufig können Sie gefundene Gegenstände auch bei den Bürgerämtern oder bei der Polizei abgeben. Informieren Sie sich vorab.

Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sachen. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung

Beim Fundbüro erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, den Sie direkt beim Fundbüro im Bürgerbüro Briegelacker abgeben oder mit der Post zusenden wollen, benötigen wir von Ihnen eine (schriftliche) Mitteilung mit folgendem Inhalt:

  • Ihren Absender mit Telefonverbindung für evtl. Rückfragen
  • Fundort, -tag und -zeit, Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Farbe, Nummern, Gravuren usw.)
  • bei Fahrrädern: Bauart (Damen- o. Herrenrad usw.), Marke, Farbe, Anzahl der Gänge, Rahmennummer, Besonderheiten
  • Angaben, ob Sie auf Ihre Rechte aus dem Fund verzichten
  • Angaben, ob Sie Finderlohn beanspruchen

Aufgefundene Sachen können außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros auch bei einer naheliegenden Polizeidienststelle abgeliefert werden, welche die Fundsache an das Fundbüro weiterleitet.

Wenn Sie einen Gegenstand abholen möchten:

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Kosten

  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos
  • Verwaltungsgebühr (die Höhe richtet sich nach der allgemeine Gebührenordnung der Stadt Baden-Baden)
  • Portokosten und sonstige Auslagen: sind zu erstatten (mindestens 3 Euro)

Fundbüro im Internet

Sie haben etwas verloren und möchten wissen, ob ihr Gegenstand im Umkreis von maximal 100 Kilometern in einem Fundbüro abgegeben wurde?
Suchen Sie Ihre verlorenen Gegenstände doch einfach online.

Die Bedienung ist einfach: Wählen Sie das Suchgebiet, das Datum und die passende Kategorie aus, um nach dem Gegenstand zu suchen.
Wenn bei den Suchtreffern der passende Gegenstand angezeigt wird, erfahren Sie, an welches Fundbüro Sie sich wenden müssen.

Versteigerung

Einmal im Jahr findet eine Fundsachenversteigerung statt. Versteigert werden Fundgegenstände, die nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten in das Eigentum der Stadt übergegangen sind.

Der genaue Termin der Fundsachenversteigerung (meist im Frühjahr) wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht und auch auf der Webseite veröffentlicht.

Wichtige Telefonnummern

Haben Sie etwas gefunden oder verloren? Die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick:

  • im Stadtgebiet: Anruf beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Fachgebiet öffentliche Ordnung, Telefon 07221 93-18 08
  • außerhalb des Stadtgebiets: Anruf bei den Orts- und Gemeindeverwaltungen
  • in Bussen der städtischen Verkehrsbetriebe: Anruf beim Fundbüro der Verkehrsbetriebe, Telefon 07221 277-0
  • in Straßenbahnen und Bussen des Kommunalen Verkehrsverbundes: Anruf beim Karlsruher Verkehrsverbund, Telefon 0721 61 07-58 90
  • in Bussen des Regionalbusverkehr Südwest GmbH (RVS) Anruf beim Regionalbusverkehr Südwest:
    • Betrieb Karlsruhe: 0721 96 686-10
    • Betrieb Offenburg: 0781 93 54-0
    • Betrieb Pforzheim: 07231 95 88-33
    • ServicePunkt Freudenstadt: 07441 860 12-11

Hinweis

Eventuell kann Ihnen auch die Polizei, die Stadtwerke (städtische Verkehrsbetriebe) oder eine unserer Ortsverwaltungen weiterhelfen! Sperrung von EC/Kreditkarten und neuer Personalausweis: Einheitliche Sperrnotrufnummer 116 116.