Arbeitsschutz

Als Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Zu den Aufgabenfeldern gehört:

  • Schutz bestimmter Personengruppen (z.B. Arbeitszeit- und Jugendarbeitschutz)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, z.B. Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren
  • Sprengstoffe
  • Gefahrstoffe
  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Gefahrgut, Lenk- und Ruhezeiten für Fahrpersonal
  • überwachungsbedürftige Anlagen
  • Überwachung bestehender Anlagen auf sicherheitstechnischen unbedenklichen Betrieb sowie Erlaubniserteilung, z.B. Druckbehälter, Dampfkessel, Aufzüge