Bauen Online in Baden-Baden

Das Fachgebiet Bauordnung der Stadt Baden-Baden bietet für Bauverantwortliche, Entwurfsverfassende oder Angrenzende die Möglichkeit digital am baurechtlichen Verfahren teilzunehmen. So können Bauverantwortliche oder Entwurfsverfassende den Sachstand des Verfahrens und Angrenzende die Bauunterlagen einsehen.

Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktion sind gültige Zugangsdaten. Diese erhalten Bauverantwortliche, Entwurfsverfassende oder Angrenzende im Rahmen eines laufenden Verfahrens vom Fachgebiet Bauordnung.

Hinweise für Angrenzer

Angrenzende werden in einem baurechtlichen Verfahren aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 25.11.2023 grundsätzlich nicht mehr beteiligt. Sofern die untere Baurechtsbehörde von einer nachbarschützenden Vorschrift abweichen will, benachrichtigt ausnahmsweise die Baurechtsbehörde die betroffenen Nachbarn. Die Einsichtmöglichkeit in die Bauunterlagen steht dann innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Zustellung des Benachrichtigungsschreibens zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist kann weder in die Unterlagen eingesehen oder können Einwendungen erhoben werden. Einwendungen sind elektronisch in Textform oder zur Niederschrift vorzubringen. Im Kenntnisgabeverfahren findet eine Beteiligung bzw. Benachrichtigung der Angrenzer nicht mehr sta