Grünschnitt
Grünschnitt abladen verboten!
Grünschnitt und Gartenabfälle werden oft am Waldrand oder Parkplätzen entsorgt.
Auch wenn es sich dabei um verrottbares organisches Material handelt, schadet diese Art der „Entsorgung“ der Natur und ist aus diesem Grund verboten.
Das Abladen von Grünschnitt in der Natur stellt nach § 69 Absatz 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden.
Eine kostenfreie Entsorgung ist bei der Grünschnittanlage Baden-Baden möglich (Grünschnittanlage - Stadtwerke Baden-Baden) oder bei der halbjährlichen Sammlung der Grünschnitt- und Gartenabfälle im Stadtkreis.
Warum Gartenabfälle nicht in die Natur gehören:
1. Invasive Arten verbreiten sich
Mit Gartenabfällen gelangen fremde Pflanzen wie Japanischer Staudenknöterich oder Kirschlorbeer in die freie Natur. Sie verdrängen heimische Arten und lassen sich nur mit großem Aufwand wieder entfernen.
2. Gefahr für Wildtiere
Faulende Pflanzenreste oder Rasenschnitt können für Wildtiere giftig wirken und sie krank machen.
3. Gefahr für Wirtschaftstiere
An Weideflächen oder Triebwegen können Schafe nach dem Fressen von Grünschnitt krank werden und verenden.
4. Der Boden wird verändert
Gartenabfälle führen zu einem ungewollten Nährstoffeintrag. Dadurch wird die standorttypische Pflanzengesellschaft gestört und nachhaltig verändert.
5. Kosten für die Allgemeinheit
Finanzielle Mittel sind knapp, so ist es umso ärgerlicher, wenn Arbeitskräfte gebunden werden und Kosten entstehen.
6. Einer macht’s vor – andere folgen
Wo einmal Abfall liegt, kommt schnell mehr dazu. Aus einem Haufen Gartenabfälle wird bald eine wilde Müllkippe.
