Immissionsschutz

Immissionsschutzrecht

Die Stadt Baden-Baden ist als untere Immissionsschutzbehörde für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen innerhalb des Stadtkreises verantwortlich. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Diese Aufgabe wird innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden vom Umweltamt wahrgenommen. Bei uns können Sie:

  • Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen beantragen.
  • Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen.
  • Beschwerden über Immissionen und Emissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) vortragen.
Die Inhalte vom Land Baden-Württemberg (Integration service-bw) stehen leider aktuell nicht zur Verfügung.

Kontakt

Frau Jessica Pahl
Umweltamt
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

mit Terminvergabe
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

ohne Terminvereinbarung
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr