Immissionsschutz
Immissionsschutzrecht
Die Stadt Baden-Baden ist als untere Immissionsschutzbehörde für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen innerhalb des Stadtkreises verantwortlich. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Diese Aufgabe wird innerhalb des Stadtkreises Baden-Baden vom Umweltamt wahrgenommen. Bei uns können Sie:
- Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen beantragen.
- Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen.
- Beschwerden über Immissionen und Emissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) vortragen.
Die Inhalte vom Land Baden-Württemberg (Integration service-bw) stehen leider aktuell nicht zur Verfügung.
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
mit Terminvergabe
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
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Dienstag
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Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Allgemeine Öffnungszeit
ohne Terminvereinbarung
Dienstag
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Donnerstag
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