Beistandschaften & Amtsvormundschaften

Beistandschaft im Jugendamt

Unterstützung für Alleinerziehende – kostenlos, vertraulich und rechtssicher

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot des Jugendamts für alleinerziehende Elternteile. Sie kann beantragt werden, wenn Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen benötigt wird.

Wichtig: Die elterliche Sorge bleibt vollständig beim antragstellenden Elternteil.

Darüber hinaus kann der Beistand Negativbescheinigungen gem. § 58a 8. Buch Sozialgesetzbuch ausstellen, Beurkundungen vornehmen und auch volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr oder Mütter hinsichtlich ihres Anspruchs auf Betreuungsunterhalt beraten.

Für wen ist die Beistandschaft?

  • Alleinerziehende Mütter oder Väter
  • Elternteile, deren Kinder unter 18 Jahre alt sind
  • Eltern, die Unterstützung bei Unterhalt oder Vaterschaftsfeststellung benötigen

Die Beistandschaft ist unabhängig von Einkommen, Staatsangehörigkeit oder Familienstand.

Welche Leistung umfasst die Beistandschaft?

Der Beistand oder die Beiständin des Jugendamts kann Ihr Kind in folgenden Bereichen vertreten:

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Berechnung von Kindesunterhalt
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Durchsetzung von Unterhalt (z. B. durch Urkunden oder gerichtliche Schritte)
  • Anpassung von Unterhalt bei veränderten Lebensumständen

Ablauf der Einrichtung einer Beistandschaft

  • Sie wenden sich schriftlich, elektronisch oder telefonisch an uns.
  • Im Rahmen der Beratung, werden wir das weitere Vorgehen absprechen. Hierbei gilt: Zuerst Hilfe zur Selbsthilfe und Beratung und Unterstützung gehen einer Beistandschaft vor.
  • Bei Bedarf wird eine Beistandschaft durch schriftlichen Antrag eingerichtet.
  • Die Beistandschaft kann jederzeit ganz oder teilweise beendet werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Kostet die Beistandschaft etwas?
Nein, das Angebot ist vollständig kostenfrei. Gerichtliche Verfahren können jedoch mit Kosten verbunden sein

Kann ich mir aussuchen, wobei mich das Jugendamt unterstützt?
Ja. Die Beistandschaft kann auf einzelne Aufgaben beschränkt werden.

Hat der andere Elternteil Nachteile?
Nein. Ziel ist eine rechtlich korrekte und faire Regelung im Interesse des Kindes.

Broschüre „Die Beistandschaft“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontakte

Herr Thomas Wahl
Raum 238
Frau Verena Zink
Raum 239

Amtspflege / Amtsvormundschaft

Im Bereich Vormundschaften / Pflegschaften des Jugendamts wird die gesetzliche Vertretung eines Kindes wahrgenommen. Dies kann sich auf die gesamte elterliche Sorge oder auf Teilbereiche der Personensorge wie Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsvorsorge, Anfechtung der Vaterschaft oder der Vermögenssorge erstrecken.

Das Jugendamt kann bei Bedarf Vormünder und Pfleger beraten und unterstützen.

Kontakte

Frau Gudrun Beutel
Raum 210
Frau Theresa Nesselhauf
Raum 210
Sozial- und Jugendamt
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden