Flüchtlinge

Baden-Baden bietet geflüchteten Menschen Unterstützung beim Ankommen und bei der Integration in das gesellschaftliche Leben. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Unterbringung, sozialen Leistungen, Beratungs- und Hilfsangeboten sowie zu ehrenamtlichem Engagement und Integrationsprojekten für Geflüchtete.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Baden-Baden nimmt, wie andere deutsche Städte auch, Flüchtlinge auf und kommt somit den rechtlichen und humnanitären Verpflichtungen gegenüber Personen, die im Bundesgebiet Schutz suchen, nach. Auf dieser Seite informieren wir über die Wege, auf denen Flüchtlinge nach Baden-Baden kommen, die gesetzlichen Grundlagen und mögliche Leistungsansprüche.

Folgende Informationen beziehen sich auf alle Asylsuchende sowie alle Ausländerinnen und Ausländer, die das Land aufnimmt nach

  • dem Ausländergesetz (AuslG)
  • dem Gesetz über die Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Flüchtlinge
  • entsprechenden Vereinbarungen oder Verpflichtungserklärungen des Landes

Ausgenommen sind EU-Bürgerinnen und Bürger und bleibeberechtigte Ausländerinnen und Ausländer.

Wie kommen Flüchtlinge nach Baden-Baden?

Die Regierungspräsidien als höhere Aufnahmebehörden teilen nach Deutschland geflohene Menschen den Unteren Aufnahmebehörden (Land-/Stadtkreis) zu. Diese leiten sie an die Gemeinden weiter. Die Gemeinden kümmern sich, soweit erforderlich, um die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge.

Das Sozial- und Jugendamt ist als untere Eingliederungsbehörde zuständig für die Unterbringung von Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bzw. als untere Aufnahmebehörde für alle anderen Flüchtlinge. Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind antragsberechtigt für Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII; alle anderen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Für folgende Personen kann Leistungsanspruch nach dem AsylbLG bestehen:

Ausländerinnen und Ausländer die sich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  2. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  3. eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 23 Abs. 1 § 24 oder § 25 Abs. 4 oder 5) des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  4. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebeandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  6. Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5 genannten Personen sind, oder dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  7. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylverfahrensgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71 a des Asylverfahrensgesetz stellen.

Flüchtlinge erhalten Sachleistungen, Ge- und Verbrauchsgüter für ihren Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung , Gesundheits- und Körperpflege. Zusätzlich wird ein Taschengeld bezahlt.

Aufgaben des Sachgebiets Existenzsichernde Leistungen

Das Sachgebiet Leistungsgewährung ist zuständig für die Leistungsgewährung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Anspruchsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland besitzen, wie beispielsweise Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylfolgeantragstellerinnen und Anstragssteller und geduldete Personen. Der Zugang zu den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist ausgeschlossen.

Das AsylbLG beinhalten Leistungen für den täglichen Bedarf, wie Ernährung und Kleidung, sowie Leistungen für die Unterkunft und Krankenhilfe.

Die Leistungen im Rahmen des AsylbLG sind niedriger als im SGB II oder SGB XII. Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch grundsätzlich ein Anspruch auf analoge Leistungen nach dem SGB XII, dessen gesetzliche Zugangsvoraussetzungen unter Einbeziehung der Ausländerbehörde geprüft werden.

Qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit

Für alle Unterkünfte ist ab Belegungsbeginn eine ausreichende Betreuung mit qualifizierter Flüchtlingssozialarbeit und Hausmeisterservice vorgesehen. Das ist für eine ordnungsgemäße und sichere Unterbringung sowie die damit verbundene Akzeptanz in der Bevölkerung unumgänglich.

Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind die ersten Ansprechpersonen bei Problemen der Bewohnerinnen und Bewohnern in den Gemeinschaftsunterkünften.

In allen bestehenden Unterkünften sind Sozialräume vorhanden, in denen Sprach-, Integrations- und Beschäftigungsprojekte angeboten werden können. Es gibt dort auch Orte der Begegnung mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern sowie Helferinnen und Helfern.

Integrationsmanagement

Mit dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Integrationsmanagement in den Kommunen wird ein Kernelement des Pakts für Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden umgesetzt. Es wird eine soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Dabei sollen Integrationsmanagerinnen und Manager eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchführen. Sie wirken damit insbesondere auf eine Stärkung der Selbständigkeit der geflüchteten Personen hin und fördern ihren individuellen Integrationsprozess.

Kontakt

Frau Lisa Sternberg

Sachgebietsleitung Flüchtlingssozialarbeit und Integrationsmanagement

Flüchtlingssozialarbeit Stadt Baden-Baden

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Unterünfte

Runder Tisch Asyl

Der Runde Tisch Asyl (RTA) Baden-Baden ist als Antwort auf die Herausforderungen durch die Einwanderung von Geflüchteten und der damit einhergehenden großen Hilfsbereitschaft vieler Bürger und Bürgerinnen um das Jahr 2015 ins Leben gerufen worden. Der Runde Tisch Asyl setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbänden, Initiativen und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe sowie der Asylberatung zusammen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen den hauptamtlichen Kräften der Stadt und den ehrenamtlichen Helfenden mit dem Ziel, das vielseitige Engagement für Geflüchtete zu koordinieren und somit zu optimieren.

Die Mitgliederinnen und Mitglieder des Runden Tisch Asyl tauschen sich zu aktuellen Problemlagen aus und entwickeln gemeinsam Vorschläge bezüglich einer Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen. Die Beschlüsse haben dabei empfehlenden Charakter. Die Arbeit des Runden Tischs Asyl basiert auf der am 20. April 2016 verabschiedeten Geschäftsordnung.

Zu den regelmäßigen Sitzungen ca. einmal pro Quartal lädt die Integrationsbeauftragte ein, sie hat zudem die Sitzungsleitung und ist Ansprechpartnerin für alle Anfragen in Bezug auf den Runden Tisch Asyl.

Mitglieder

  • Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Baden-Baden (ACK) (2 Vertretende)
  • Caritasverband Baden-Baden  (1 Vertretende)
  • Arbeitskreis Asyl (AK Asyl), die/der auch die Ortsgruppe Amnesty International (AI) vertritt (1 Vertretende)
  • Türkisch-Islamischer Kulturverein Baden-Baden-Steinbach (1 Vertretende)
  • Netzwerk Asyl Baden-Baden (3 Vertretende)
  • Ehrenamtliche Sprachkurse (1 Vertretende)
  • IN VIA (1 Vertretende)
  • Stadtverwaltung Baden-Baden (1 Vertretende)
  • Projekt- und Ehrenamtskoordinierung Integration der Stadt Baden-Baden
  • Jobcenter Baden-Baden
  • Integrationsbeauftragte der Stadt Baden-Baden

Spenden für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit im Asylbereich findet zum Großteil in den verschiedenen Unterkünften statt. Für diese bilden sich jeweils Unterstützerkreise, die vor Ort eng mit den professionellen Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zusammenarbeiten. Wenn Sie diese Arbeit mit einer Geldspende an die Stadt unterstützen wollen, ist es daher sinnvoll, Ihre Zuwendung einer bestimmten Unterkunft zu widmen.

Folgendes Konto steht Ihnen für eine Überweisung zur Verfügung:

Sparkasse Baden-Baden-Gaggenau
Kto. 010 868 (BLZ 662 500 30)
IBAN: DE25 6625 0030 0000 0108 68
BIC: SOLADES1BAD

Bitte geben Sie unbedingt "Spende Asyl" als Verwendungszweck an und ergänzen Sie dies möglichst um ein weiteres Kennwort wie z.B. "Spende Asyl Vincentiushaus" oder "Spende Asyl Schussbachstraße".

Sachspenden

Die Stadtverwaltung kann keine Sachspenden für Asylsuchende entgegennehmen. Wenn Sie gut erhaltene Kleidung abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an die Kleiderkammern des Roten Kreuzes bzw. für Baby- und Kinderbedarf auch an das entsprechende Angebot des Sozialdiensts katholischer Frauen.

Für sonstige Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände steht der Diakonieladen als Anlaufstellen zur Verfügung.

Diese karitativen Einrichtungen stehen allen sozial bedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Stadt offen.

Um telefonische Kontaktaufnahme vorab wird gebeten.

Kontakt

Herr Jörg Linder

Kommunaler Integrationsbeauftragter

Asyl - Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe

Ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben sind die vielen ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen, die es hier im Stadtgebiet Baden-Baden gibt.

Sie unterstützen die Flüchtlinge mit direkter und unmittelbarer Hilfe und arbeiten eng mit den verschiedenen Stellen der Flüchtlingshilfe und der Stadtverwaltung zusammen.

Ob Sprachkurse, Freizeitgestaltung, Begleitung zu Ärzten oder Behörden – ehrenamtliche Unterstützung hat viele Gesichter und wird oft benötigt.

In jeder Flüchtlingsunterkunft gibt es einen festen Stamm an ehrenamtlich helfenden Personen. Die Koordination dieser vielen ehrenamtlich unterstützenden Personen übernehmen die ehrenamtlichen Unterkunftskoordinatorinnen und Koordinatoren und die Projekt- und Ehrenamtskoordinierung seitens der Stadtverwaltung.

Weitere Initiativen

Patenprojekt Caritasverband Baden-Baden
Im Februar 2015 startet das von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt angeregte „Patenprojekt“, das vom Caritasverband in enger Zusammenarbeit mit der Stadt organisiert wird.
Ziel des Projekts ist, Asylsuchende bei Bedarf an engagierte Bürgerinnen und Bürger (die sogenannten Patinnen und Paten) zu vermitteln, die sie bei der Orientierung in ihrem neuen Lebensumfeld unterstützen.
Mit Adrian Struch vom Caritasverband steht den künftigen Patinnen und Paten von Beginn ihrer Tätigkeit an ein fester Ansprechpartner zur Verfügung, der Fragen beantworten oder zur Klärung an andere Stellen weiterverweisen kann.
Kontakt: Adrian Struch
Tel.: 07221 18 35 25 (montags und dienstags)
E-Mail: Struch@caritas-baden-baden.de

AK Asyl
Bereits seit rund 30 Jahren bietet der AK Asyl Beratung, Betreuung und Begleitung von Asylsuchenden im Rahmen ihres Asylverfahrens.
Kontakt: www.akasyl-bad.de

Qualifizierungsangebote für ehrenamtlich Engagagierte in der Integrationsarbeit

In der Unterstützung neuzugewanderter Menschen mit und ohne Fluchthintergrund werden ehrenamtlich Engagierte auch mit interkulturellen, bürokratischen und sprachlichen Herausforderungen konfrontiert. Eine gute Vorbereitung und Begleitung durch Qualifizierung ist daher besonders wichtig. Das Programm umfasst dabei ein breites Angebotsspektrum zu dem auch Aspekte der Selbstfürsorge, wie zum Beispiel Supervision dazugehören.

In Zusammenarbeit unter anderem mit der kommunalen Ehrenamtsbeauftragten, Integrationsbeauftragten, der Volkshochschule sowie dem Caritasverband Baden-Baden, erscheint somit regelmäßig ein Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit. Neben diesen spezifischen Angeboten können weitere Veranstaltungen aus dem allgemeinen Fortbildungsprogramm der Ehrenamtsbeauftragten besucht werden.

Voraussetzungen

Sie engagieren sich ehrenamtlich in der Integrationsarbeit oder sind an einem Ehrenamt interessiert.

Verfahrensablauf

Anmeldung bei der Projekt- und Ehrenamtskoordinatorin Integration.

Kosten

In der Regel sind die die Veranstaltungen kostenfrei.

Präsentationen zum Fachtag „Trauma und Flucht“ – Unterstützung für die Praxis der Flüchtlingshilfe

Kontakt

Flüchtlingssozialarbeit Stadt Baden-Baden

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Unterünfte