Oberbürgermeisterwahl

Ergebnis der OB-Stichwahl am 22. März 2026

Am 22. März 20226 fand die OB-Stichwahl in Baden-Baden statt. Wahlberechtigt waren rund 42.000 Bürgerinnen und Bürger.

Mit 57,3 Prozent der Stimmen wurde Thomas Jung zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden gewählt.

Ergebnis Oberbürgermeisterwahl am 8. März 2026

Am 8. März 2026 fand die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in Baden-Baden statt. Wahlberechtigt waren rund 42.000 Bürgerinnen und Bürger.

Keiner der acht OB-Kandidaten konnte die absolute Mehrheit (50 Prozent plus eine Stimme) der gültigen Stimmen auf sich vereinen. Daher kommt es am 22. März 2026 zur Stichwahl.

Fragen und Antworten zur Stichwahl

Wer steht zur Wahl?

Zur Wahl stehen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenanteilen aus dem ersten Wahlgang: Thomas Jung und Lencke Wischhusen. Eine freie Zeile zur Eintragung eines anderen Namens gibt es bei der Stichwahl nicht.

Wird eine neue Wahlbenachrichtigung versendet?

Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versendet. Die bereits zugestellte Wahlbenachrichtigung gilt für beide Wahlgänge.

Wie läuft die Briefwahl ab?

Wer bei der Erstwahl Briefwahl beantragt hatte, konnte direkt auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahl beantragen. Diese Wähler sind automatisch auch für die Stichwahl zur Briefwahl vorgemerkt und bekommen Unterlagen zugesendet. Wähler, die unsicher sind, ob sie für die Neuwahl auch Briefwahl beantragt hatten, können sich direkt an das Wahlamt wenden (). Dort wird diese Frage schnell geklärt.

Wer am 8. März im Wahllokal gewählt hat und am Tag der Stichwahl nicht vor Ort ist, muss Briefwahl neu beantragen. Angesichts der kurzen Frist empfiehlt die Stadt, nach Möglichkeit die Stimmabgabe persönlich im Wahllokal vorzunehmen. Die Beantragung ist mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung, über den dort aufgedruckten QR-Code oder online möglich. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, kann der Wahlschein auch formlos per E-Mail an beantragt werden. In diesem Fall sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.

Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgeschickt werden?

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst ab Donnerstag, 12. März, einen Tag nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses beginnen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden.

Der Wahlbrief kann ohne Freimachung in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Aufgrund möglicher Postlaufzeiten wird empfohlen, diesen Weg spätestens bis Mittwoch, 18. März, zu nutzen. Eine frühere Absendung wird ausdrücklich empfohlen.

Es ist zudem möglich die Unterlagen direkt bei der Stadtverwaltung einzuwerfen. Ein persönliches Einwerfen ist beim Wahlamt in der Briegelackerstraße 21, im Rathaus am Marktplatz oder den Ortsverwaltungen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag möglich. Die Briefkästen dieser Verwaltungsgebäude werden um 18 Uhr letztmalig geleert.

Was ist zur Wahl ins Wahllokal mitzubringen?

Wie beim ersten Wahlgang sind zur Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Was gilt bei fehlender Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung erleichtert die Zuordnung im Wahllokal, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sofern sie nicht vorliegt, genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Wahllokal. Ein Personalausweis oder Reisepass ist in jedem Fall vorzulegen.

Kann in jedem Wahllokal gewählt werden?

Die Stimmabgabe ist grundsätzlich nur in dem Wahllokal möglich, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein und kann damit auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Der Wahlschein ist dort zwingend vorzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine doppelte Stimmabgabe erfolgt.

Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?

Die öffentliche Auszählung beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse werden daraufhin fortlaufend im Internet veröffentlicht. Den Link zur Ergebnispräsentation wird wieder auf der Webseite der Stadt veröffentlicht: www.baden-baden.de/buergerservice


Allemeine Hinweise zur Wahl

Hinweis zum Versand der Briefwahl

Die Zulassung der Bewerber findet aufgrund gesetzlicher Fristen am 11.02.2026 statt. Erst im Anschluss kann der Druck der Stimmzettel erfolgen, und damit auch der Versand der Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl. Die Stimmzettel für die Landtagswahl und der Versand der Briefwahl für die Landtagswahl kann aufgrund anderer Fristen bereits früher beginnen.

Es ist daher möglich, dass Sie mit einer ersten Sendung die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl bekommen und in einer zweiten Sendung die Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl. Ab dem Zeitpunkt, in dem beide Stimmzettel vorliegen, erfolgt der Versand der Briefwahl für beide Wahlen in einer Sendung. Für eine evtl. OB-Stichwahl am 22.03.2026 müssen Sie keinen neuen Antrag auf Briefwahl stellen (außer für den Fall, dass Sie die Briefwahl explizit nur für den ersten Wahlgang beantragt hatten oder Sie erstmals zur Stichwahl wahlberechtigt sind und Briefwahl wünschen).

Zur Landtagswahl und zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (mit der Wahlbenachrichtigung, per Telefax, per E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.baden-baden.de an. Beim Aufruf des Links

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08211000

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Deutschen Post AG zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen.

In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Der Rücklauf Ihrer Briefwahl, sowohl für die Landtagswahl, als auch für die OB-Wahl, muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer darf bei der OB-Wahl wählen?

Wählen darf, wer

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Staatsangehörigkeit hat,
  • und in Baden-Baden gemeldet ist (Am Wahltag drei Monate mit Hauptwohnung. Für Personen, die wieder nach Baden-Baden ziehen, gelten Rückkehrerregelungen. Hierüber informiert das Bürgerbüro oder die Ortsverwaltung bei der Anmeldung)

Wer wird als OB kandidieren?

Die Kandidaten dürfen sich nach Veröffentlichung der Ausschreibung bewerben. Sie müssen ihre Bewerbung in den Briefkasten beim Rathaus (nicht in der Briegelackerstr. 21 und auch nicht bei den OVen oder bei anderen Ämtern, die sich nicht im Rathaus befinden) einwerfen. Die wählbaren Kandidaten werden in der Sitzung des Wahlausschusses am 11.02.26 zugelassen. Diese Sitzung ist öffentlich. Uhrzeit und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Am Donnerstag, 26.2.26, werden sich die Kandidaten in einer durch die Stadtverwaltung organisierten Veranstaltung im Kurhaus vorstellen.

Wie läuft das Wählen ab?

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, also bis 15.02.2026, per Briefpost die Wahlbenachrichtigung. Diese enthält:

  • Infos zum Wahl-Ort und zur Wahl-Zeit
  • Infos zur Briefwahl.

Sie erhalten, auch wenn Sie an beiden Wahlen teilnehmen dürfen, nur eine Wahlbenachrichtigung. Sie müssen sich für die Wahl nicht anmelden. Am Wahltag können Sie im Wahl-Lokal wählen gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises.

Kann ich in jedem Wahllokal wählen?

Nein, Sie können grundsätzlich nur in dem Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, Sie haben Briefwahl beantragt. In dem Fall können Sie mit dem „Wahlschein“, den Sie mit der Briefwahl erhalten, auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Sie müssen diesen Wahlschein allerdings zwingend vorlegen. Damit wird vermieden, dass Sie zwei Mal wählen können.

Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?

Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der Wahlberechtigte wählt.

Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen brauche?

Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.

Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?

Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.

Ist Briefwahl möglich?

Ja, Briefwahl ist möglich. Sie können die Unterlagen mit dem Formular, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online beantragen. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.

Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach dem Vorliegen der Stimmzettel möglich. Es ist möglich, dass Sie die Stimmzettel für die Landtagswahl und die OB-Wahl in unterschiedlicher Post erhalten. Dies ist logistisch nicht anders umsetzbar. Wir bitten Sie, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die Abläufe im Wahlamt unterbrechen.

Die Rückläufe der Wählenden müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung eingegangen sein. Es ist auch möglich, diese direkt bei der Stadtverwaltung einzuwerfen. Unzulässig ist es hingegen, dass Sie Ihren Rücklauf am Wahltag in einem Wahllokal abgeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie Briefwahl beantragt haben und die Unterlagen verloren haben, nicht mehr im Wahllokal wählen können. Sie dürfen im Wahllokal nur wählen, wenn Sie den sog. „Wahlschein“ mitbringen. Dieser ist der Nachweis, dass Sie wahlberechtigt sind.  

Bei Stichwahl gilt: Haben Sie für die erste Wahl bereits Briefwahl beantragt, so wurden Sie automatisch für Briefwahl anlässlich der Stichwahl vorgemerkt. Haben Sie am 8. März an der Urnenwahl teilgenommen und sind am 22. März nicht in Baden-Baden, so müssen Sie dafür Briefwahl beantragen. 

Was passiert, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?

Bis am Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr, können noch Wahlscheine beantragt werden.
Am Wahltag selbst ist dies bis 15.00 Uhr nur aufgrund attestierter plötzlicher Erkrankung möglich

Wir empfehlen, dass Sie am Freitag vor der Wahl am besten persönlich zum Wahlamt oder zur Ortsverwaltung gehen und Ersatzunterlagen beantragen. Sie können dort auch direkt wählen.

Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?

Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse, also die Auszählung, beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.

Mit den ersten vorläufigen Ergebnissen ist am späten Abend zu rechnen.

Diese können Sie im Internet verfolgen. Wichtig: Zuerst muss die Landtagswahl, die ebenfalls am 8. März stattfindet, ausgezählt werden. Im Anschluss wird die OB-Wahl ausgezählt.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Sie können am Wahltag gegen Vorlage eines Attests noch bis 15:00 Uhr Briefwahl beantragen. Eine andere Person kann die Unterlagen für Sie direkt im Wahlamt abholen.

Darf ich ein Foto in der Wahlkabine machen?

Nein, das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen.

Der Wahlvorstand hat im gesamten Wahllokal das Hausrecht und darf Sie des Wahllokals verweisen, falls Sie ein Foto von sich in der Wahlkabine und/oder im Wahllokal machen und damit möglicherweise den Wahlvorgang beeinträchtigen. Die Entscheidung trifft abschließend der Wahlvorstand.


Neuwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 27. März 2022

Am 27. März 2022 fand die Neuwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters in Baden-Baden statt. Wahlberechtigt waren in Baden-Baden rund 43.000 Bürgerinnen und Bürger.

Das Ergebnis der OB-Neuwahl 2022 finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten (beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).

Mit über 55 Prozent der Stimmen gewinnt Dietmar Späth die Oberbürgermeisterwahl in Baden-Baden. Späth löst damit die bisherige Amtsinhaberin Margret Mergen ab und tritt am 10. Juni 2022 seinen Dienst an.


Ergebnis Oberbürgermeisterwahl am 13. März 2022

Am 13. März 2022 fand die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in Baden-Baden statt. Wahlberechtigt waren in Baden-Baden rund 43.000 Bürgerinnen und Bürger.

Das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl 2022 finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten (beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).

Da keiner der acht OB-Kandidaten mindestens 50 Prozent plus eine der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint hat, wird die Neuwahl am 27. März 2022 stattfinden.


Oberbürgermeisterwahl 2014

Mit über 62 Prozent der Stimmen gewann Margret Mergen die Oberbürgermeisterwahl 2014 in Baden-Baden. Mergen löste damit den bisherigen Amtsinhaber Wolfgang Gerstner ab und trat im Juni 2014 ihren Dienst an.

Das endgültige Wahlergebnis finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten.