Kommunale Wärmeplanung

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Städte ab einer bestimmen Größe zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023. Die kommunale Wärmeplanung als vorausschauendes Planungsinstrument soll die betreffenden Kommunen in die Lage versetzen, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie eine klimagerechte Wärmeplanung bis zum Zieljahr 2040 erreicht werden kann.
Vorgehensweise und Inhalt einer kommunalen Wärmeplanung sind im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz von Baden-Württemberg festgelegt. Die kommunale Wärmeplanung weist grundlegend vier zentrale Arbeitsphasen auf:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielfoto
- Handlungsstrategie/Maßnahmenkatalog
Insbesondere der Maßnahmenkatalog verpflichtet die Kommunen, innerhalb der nächsten fünf Jahre fünf ganz konkrete Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes anzustoßen.
Bei der Festlegung dieser Maßnahmen hat sich die Stadt Baden-Baden auf das öffentliche Stromnetz, die Nahwärme, Freiflächen-Photovoltaik und die Geothermie fokussiert. Dabei werden vor allem grundsätzliche Fragen geklärt, um anschließend qualifiziert ganz konkrete klimagerechte Maßnahmen umsetzen zu können.
Relevante Interessensgruppen wurden in das Planverfahren bereits frühzeitig miteinbezogen. In einer öffentlichen Bekanntmachung wurden die Bürger bereits frühzeitig informiert, dass die Stadt Baden-Baden die EGS-plan Ingenieurgesellschaft aus Stuttgart mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt hat.
Der Stadt Baden-Baden ist es wichtig, die Bürger über den Stand der kommunalen Wärmeplanung zu informieren und Gelegenheit zu geben, Anregungen in Planung einfließen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für die künftige Fortschreibung der Planung.
Der kommunale Wärmeplan wurde am 24.07.2023 vom Gemeinderat verabschiedet.
Informationsveranstaltung Kommunale Wärmeplanung in Baden-Baden
Am 13. Juni 2024 fand eine Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung in Baden-Baden im Alten E-Werk statt. Die Aufnahme der Vorträge finden Sie hier:
FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur kommunalen Wärmeplanung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an klimaschutz@baden-baden.de
Was ist der kommunale Wärmeplan?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein verpflichtendes strategisches Planungswerkzeug über die gesamte Kommune, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung gestalten zu können. Ziel ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Kommunen bis 2045 (Bund) bzw. 2040 (Land Baden-Württemberg). Die aus dem kommunalen Wärmeplan (KWP) resultierende Strategie unterstützt die Stadtverwaltung und weitere kommunale Akteure bei der Planung sowie Umsetzung von Stadtentwicklung und Energieversorgung und identifiziert Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung. Der Wärmeplan fungiert als strategischer Fahrplan, dessen Resultate jedoch keine verpflichtende Außenwirkung nach sich zieht. Entsprechend dienen die darin dargestellten Eignungsgebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgungen sowie für Prüfgebiete als Orientierung und sind nicht als verpflichtende Ausweisungen zu verstehen.
Wo liegt der Zusammenhang zwischen der kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Am 01.01.2024 sind sowohl das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) als auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, in Kraft getreten.
Das GEG konzentriert sich, im Gegensatz zum WPG, nicht auf die Planung von Gebieten zur leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Wärmeversorgung sowie auf Anforderungen an Wärmenetze, sondern legt konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden fest. Zukünftig müssen neu installierte Heizungen grundsätzlich 65 % der bereitgestellten Wärme durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme erzeugen. Die Anforderungen sind technologieoffen gestaltet. Neben einem individuellen Nachweis auf Basis von Wärmebedarfs- oder THG-Emissions-Berechnungen bietet das GEG verschiedene pauschale Erfüllungsoptionen zur Einhaltung der 65-%-Vorgabe an. Eine dieser Optionen ist der Anschluss an ein Wärmenetz. Daher enthält das GEG auch Verknüpfungen zur Wärmeplanung.
Ab wann ist die 65-%-Regelung des GEGs in Baden-Baden einzuhalten?
Seit dem 01.01.2024 gilt die 65-%-Regelung auch in Baden-Baden, unabhängig von der Wärmeplanung für Neubaugebiete.
Bei der Installation einer neuen Heizung in Bestandsgebäuden oder Neubauten in Baulücken greift die 65-%-Regelung momentan nicht, jedoch ist hier eine Beratung vorgeschrieben.
Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern wird die 65-%-Regelung spätestens ab dem 30.06.2028 in Kraft treten. Dabei sind die verschiedenen Übergangsregelungen gemäß § 71 i GEG zu beachten. Diese Frist kann durch den Gemeinderat vorgezogen werden, wenn ein Wärmenetz- oder Wasserstoff-Ausbaugebiet formell beschlossen wird. Die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien tritt in diesem Gebiet dann einen Monat nach der Bekanntgabe des Beschlusses in Kraft.
Wichtig: Die Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans am 24.07.2023 durch den Gemeinderat bedeutet keinen Beschluss zur Ausweisung von Wärmenetz- oder Wasserstoff-Ausbaugebieten. Eine Ausweisung ist bis zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes noch nicht möglich.
Eine Übersicht zur 65-%-Regelung, den Erfüllungsoptionen und den entsprechenden Übergangsfristen finden Sie im Download-Bereich.
Besteht durch die kommunale Wärmeplanung der Stadt Baden-Baden eine Aus-tauschpflicht für meine Gas- oder Ölheizung?
Nein, weder die kommunale Wärmeplanung noch das Gebäudeenergiegesetz verpflichten zum Austausch einer fossil betriebenen Heizung. Der Gesetzgeber sieht derzeit vor, dass der Betrieb von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 verboten ist.
Muss weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg beachtet werden?
Ja, das EWärmeG gilt weiterhin für den Einbau von neuen Heizung in Bestandsgebäuden oder Neubauten in Baulücken. Die Erfüllungsoptionen der hier festgesetzten 15-%-Erneuerbare-Energien-Regelung ist jedoch nicht deckungsgleich mit den Anforderungen im GEG. Daher wird empfohlen zu prüfen, ob die neue Heizung nicht nur kurzfristig das EWärmeG sondern auch langfristig das GEG erfüllt.
Darf trotz Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden?
Ja, es ist weiterhin möglich, eine Gas- oder Ölheizung vor dem Inkrafttreten der 65%-Regel in der jeweiligen Kommune (spätestens 01.07.2028 in Baden-Baden) zu installieren. Jedoch müssen Betreibende sicherstellen, dass ab dem 01.01.2029 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % der bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt wird, wenn sie die Heizung ab dem 01.01.2024 austauschen.
Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz oder eine Wasserstofflieferung aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Nach Ablauf der Wartezeit muss der Gebäudeeigentümer das Gebäude an das installierte Netz anschließen. Sollte das Wärme- oder Wasserstoffnetz nicht realisiert werden, müssen betroffene Gebäudeeigentümer innerhalb von drei Jahren eine alternative Erfüllungsoption umsetzen, beispielsweise die Nachrüstung einer Wärmepumpe zur Hybridheizung.
Welche Alternative gibt es für Hausbesitzer, die zu weit entfernt von geplanten Nahwärmenetzen liegen
Nicht in allen Stadtteilen von Baden-Baden ist der Ausbau eines Fernwärmenetzes derzeit möglich. Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sollten daher in Gebieten, für die eine Einzelversorgung empfohlen wird (s. Darstellung im Wärmeplan) auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasse setzen. Zukünftig sollen auch Heizmethoden wie Abwasserwärme, grünes Gas und Geothermie eine bedeutendere Rolle spielen.
Wo finde ich Beratungsangebote für meine Gebäudesanierung, meinen Heizungs-tausch und Erfüllungsoptionen der gesetzlichen Regelungen?
Die Energieagentur Mittelbaden bietet eine kostenlose Beratung zu den Themen Heizungsmodernisierung, energetische Sanierung und Einsatz von erneuerbaren Energien an. Weitere Informationen finden Sie unter: https://energieagentur-mittelbaden.de/buerger/