Gestaltungsrichtlinie Innenstadt, Stadtgestaltung
Die Stadtgestaltung umfasst alle Hinzufügungen, die in den öffentlichen Raum wirken. Dazu zählen Werbeanlagen, Gestaltungen von Werbeaktionen mit Wirkung in den öffentlichen Raum und Gestaltungen auf öffentlichen Flächen.
Bei der Stadtgestaltungsstelle erhalten Sie daher kostenfreie Beratung zu Werbeanlagen und gewerbliche Möblierungen, private Ausstattungen aller Art auf öffentlichen Flächen. Innerhalb von Verfahren zu Sondernutzungsanträgen oder Anträgen zu Werbeanlagen wird die Stadtgestaltung beteiligt.
Nicht zulässige Möblierung
Die nachfolgend aufgeführten privaten Elemente und Möblierungen werden grundsätzlich nicht zugelassen:
- Einfriedungen
- Werbereiter ("Kundenstopper")
- private Fahrradständer
- Wimpel (Werbefahnen)
- Kühlboxen
- Kunstrasen
Die nachfolgenden privaten Elemente und Möblierungen sind nur im begründeten Einzelfall ausnahmsweise zulässig.
- Teppiche
- Zelte
- Werbeträger
- Bänke
- Skulpturen
- sonstige
Auch der Umgang mit Werbung, Außenmöbeln, Stoffen, Markiesen, Bespannungen, Sonnenschirmen, Warenträgern, Menütafeln, Müllbehältern, Pflanz- und Blumentrögen und Podesten ist geregelt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Gestaltungsrichtlinie".
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| 01 Gestaltungsrichtlinie Private Nutzungen (PDF | 5,7 MB) | 27.08.2026 | 5,7 MB | |
| 02 Broschüre Gestaltungsrichtlinie (PDF | 4,2 MB) | 27.08.2026 | 4,2 MB | |
| 03 Gestaltungskonzept Innenstadt (PDF | 37,6 MB) | 27.08.2026 | 37,6 MB | |
| 04 Werbeanlagensatzung Innenstadt (PDF | 2,7 MB) | 27.08.2026 | 2,7 MB | |
| 05 Gesamtanlagenschutzsatzung (PDF | 2,5 MB) | 27.08.2026 | 2,5 MB |
