Gestaltungsrichtlinie Innenstadt, Stadtgestaltung

Die Stadtgestaltung umfasst alle Hinzufügungen, die in den öffentlichen Raum wirken. Dazu zählen Werbeanlagen, Gestaltungen von Werbeaktionen mit Wirkung in den öffentlichen Raum und Gestaltungen auf öffentlichen Flächen.

Bei der Stadtgestaltungsstelle erhalten Sie daher kostenfreie Beratung zu Werbeanlagen und gewerbliche Möblierungen, private Ausstattungen aller Art auf öffentlichen Flächen. Innerhalb von Verfahren zu Sondernutzungsanträgen oder Anträgen zu Werbeanlagen wird die Stadtgestaltung beteiligt.

Nicht zulässige Möblierung

Die nachfolgend aufgeführten privaten Elemente und Möblierungen werden grundsätzlich nicht zugelassen:

  • Einfriedungen
  • Werbereiter ("Kundenstopper")
  • private Fahrradständer
  • Wimpel (Werbefahnen)
  • Kühlboxen
  • Kunstrasen

Die nachfolgenden privaten Elemente und Möblierungen sind nur im begründeten Einzelfall ausnahmsweise zulässig.

  • Teppiche
  • Zelte
  • Werbeträger
  • Bänke
  • Skulpturen
  • sonstige

Auch der Umgang mit Werbung, Außenmöbeln, Stoffen, Markiesen, Bespannungen, Sonnenschirmen, Warenträgern, Menütafeln, Müllbehältern, Pflanz- und Blumentrögen und Podesten ist geregelt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Gestaltungsrichtlinie".

Kontakt

Abteilung Kulturelles Erbe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 93-25 05
Amt für Stadtentwicklung und Baurecht
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

ohne Terminvereinbarung
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Servicezeit

mit Vergabe
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr