Gestaltungsrichtlinie Innenstadt, Stadtgestaltung

Die Stadtgestaltung umfasst alle Hinzufügungen, die in den öffentlichen Raum wirken. Dazu zählen Werbeanlagen, Gestaltungen von Werbeaktionen mit Wirkung in den öffentlichen Raum und Gestaltungen auf öffentlichen Flächen.

Bei der Stadtgestaltungsstelle erhalten Sie daher kostenfreie Beratung zu Werbeanlagen und gewerbliche Möblierungen, private Ausstattungen aller Art auf öffentlichen Flächen. Innerhalb von Verfahren zu Sondernutzungsanträgen oder Anträgen zu Werbeanlagen wird die Stadtgestaltung beteiligt.

Nicht zulässige Möblierung

Die nachfolgend aufgeführten privaten Elemente und Möblierungen werden grundsätzlich nicht zugelassen:

  • Einfriedungen
  • Werbereiter ("Kundenstopper")
  • private Fahrradständer
  • Wimpel (Werbefahnen)
  • Kühlboxen
  • Kunstrasen

Die nachfolgenden privaten Elemente und Möblierungen sind nur im begründeten Einzelfall ausnahmsweise zulässig.

  • Teppiche
  • Zelte
  • Werbeträger
  • Bänke
  • Skulpturen
  • sonstige

Auch der Umgang mit Werbung, Außenmöbeln, Stoffen, Markiesen, Bespannungen, Sonnenschirmen, Warenträgern, Menütafeln, Müllbehältern, Pflanz- und Blumentrögen und Podesten ist geregelt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Gestaltungsrichtlinie".

Kontakt

Frau Susanne Fellendorf

Amt für Stadtentwicklung und Baurecht - Abteilung Kulturelles Erbe Stadtgestaltung

Abteilung Kulturelles Erbe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 93-25 05
Amt für Stadtentwicklung und Baurecht
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

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