Einwohnerversammlung 2026

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Bei der Einwohnerversammlung der Stadt Baden-Baden am Dienstag, 29. September 2026, in der Rheintalhalle Sandweier standen die Themen im Mittelpunkt, die zuvor von den Bürgerinnen und Bürgern eingebracht und in einer Online-Abstimmung ausgewählt worden waren.

Insgesamt beteiligten sich 735 Personen an der Abstimmung. Die meisten Stimmen entfielen auf die Themen Klinikum, Klimawandel, Städtebau, ÖPNV und Bahnhof sowie Fuß- und Radverkehr. Diese fünf Schwerpunkte wurden bei der Einwohnerversammlung vorgestellt und diskutiert.

Im Anschluss hatten die Bürgerinnen und Bürger in einer offenen Fragestunde die Möglichkeit, weitere Fragen direkt an die Verwaltung zu richten. Auch die Themen, die nicht zu den fünf Schwerpunkten der Einwohnerversammlung gehörten, wurden berücksichtigt. Die Stadtverwaltung beantwortet die weiteren eingereichten Anliegen im Nachgang schriftlich auf der städtischen Homepage.

Antworten auf eingereichte Fragen

Im Vorfeld der diesjährigen Einwohnerversammlung haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Die eingegangenen Vorschläge wurden zu verschiedenen Themenbereichen zusammengefasst, über die anschließend abgestimmt werden konnte.

Die meisten Stimmen entfielen auf die Themen Klinikum, Klimawandel, Städtebau, ÖPNV und Bahnhof sowie Fuß- und Radverkehr. Diese fünf Schwerpunkte wurden bei der Einwohnerversammlung vorgestellt und diskutiert. An dieser Stelle finden sie die Antworten auf die weiteren Themenbereiche. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

1. Verkehr und Lärmschutz

Frage: Welche Maßnahmen plant die Stadt zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung im innerstädtischen Schulbereich, insbesondere in der Rotenbachtalstraße, Vincentistraße und Sophienstraße?

Antwort: Die bestehenden Tempo-30-Zonen in diesem Bereich werden als verkehrsrechtlich ausreichend eingestuft, weshalb eine zusätzliche Beschilderung derzeit nicht vorgesehen ist. Ergänzende Fahrbahnmarkierungen können geprüft werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese im Laufe der Zeit einer starken Abnutzung unterliegen.

Besonders wichtig ist der Schutz unserer Kinder. Deshalb werden jedes Jahr zum Schulstart im Rahmen des Programms ‚Sicherer Schulweg‘ gezielte Kontrollen, Präsenzstreifen und Messungen durchgeführt und Warnbanner angebracht. Dieses Jahr beispielsweise an der Vincenti-Grundschule.

Frage: Können zur dauerhaften Verkehrsberuhigung in der Rotenbachtalstraße und Steinbacher Straße bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnschwellen oder stationäre Blitzer eingesetzt werden?

Antwort: Die Installation von Fahrbahnschwellen ist mit einem erheblichen baulichen Aufwand verbunden. Zudem führen sie häufig zu einer erhöhten Lärmbelastung, da Fahrzeuge vor der Schwelle stark abbremsen und unmittelbar danach wie-der beschleunigen. Auch die langfristige Unterhaltung solcher baulichen Maßnahmen ist sehr aufwendig, weshalb diese derzeit nicht als geeignete Lösung erachtet werden.

Zur besseren Überwachung des Verkehrsflusses hat die Stadt Baden-Baden in der Gallenbacher Straße, der Mührichstraße sowie der Grabenstraße in der Vergangenheit regelmäßig Enforcement-Trailer platziert. Damit ist der entsprechende Streckenabschnitt nahezu vollständig abgedeckt.

Frage: Besteht Bedarf an der Schaffung weiterer Parkplätze in der Innenstadt?

Antwort: Nach aktueller Auswertung der Belegungszahlen sind die vorhandenen Parkhäuser in der Innenstadt außerhalb von Großveranstaltungen selten voll ausgelastet. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher derzeit kein Engpass bei den Parkkapazitäten im Stadtzentrum.

Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Baden-Baden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität (Lärmreduktion, Verkehrssicherheit, Falschparker, blockierte FW-Durchfahrten, Barrierefreiheit Gehwege, Straßenquerung) für ältere Anwohnerinnen und Anwohner der Residenz Bären und des Schwarzwaldstifts?
 
Antwort: Um einen reibungslosen Verkehrsfluss und ordnungsgemäße Parkvorgänge zu gewährleisten, ist der Gemeindevollzugsdienst dort regelmäßig im Einsatz. Dabei wird auf alle relevanten Aspekte der Verkehrssicherung und Ordnung geachtet. Darüber hinaus wird die Situation in der Hauptstraße im Rahmen der nächsten Verkehrsschau noch einmal genau angesehen und unter Berücksichtigung aller verkehrstechnischen Anforderungen geprüft, ob und welche Optimierungen vor Ort sinnvoll sind.

Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Baden-Baden, um die Lärmbelastung in der Stadt Baden-Baden (Disco-Veranstaltungen, Poser- und Tuningszene, Verkehr) zu reduzieren?
 
Antwort: Hier sind verschiedene Instrumente und Maßnahmen zu unterscheiden:

Ein zentrales Instrument hierfür ist der Lärmaktionsplan. Mithilfe dieses Konzepts soll die Belastung durch Verkehrslärm reduziert und gleichzeitig ruhige Gebiete bewahrt werden. Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben der EU und des Bundes werden regelmäßig Bereiche mit hoher Lärmbelastung ermittelt und geeignete Gegenmaßnahmen geprüft. Hierzu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, die Verwendung von lärmarmem Asphalt oder Änderungen der Verkehrsführung.
 
Nachdem der Gemeinderat im Dezember 2025 der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans zugestimmt hat, wurden die geplanten Maßnahmen rechtlich und fachlich geprüft. Die Umsetzung erfolgt in den nächsten Monaten. Wir informieren dazu auf der städtischen Website.
 
Bei Musikveranstaltungen, die bei angemeldet bzw. angezeigt werden, wie z.B. das SWR3 New Pop, das Kurparkmeeting, die Sommernächte, die Afterwork-Partys auf dem Augustaplatz oder bspw. auf der Sondernutzungsfläche vor dem Restaurant M 10, werden in die Genehmigung (falls die Veranstaltung auf städtischen Flächen stattfinden) oder in einen Auflagenbescheid (falls die Veranstaltung auf privaten Flächen, wie z.B. vor dem Kurhaus stattfindet) Regelungen zum Lärmschutz angeordnet.
 
Beim diesjährigen Afterwork auf dem Augustaplatz war vorgesehen, dass die Musik-darbietungen inklusive etwaiger Zugaben spätestens um 22:00 Uhr enden. Zudem wurde darauf geachtet, dass die Lautstärke in einem angemessenen Rahmen bleibt, um eine Störung der Umgebung zu vermeiden und das Wohlbefinden aller Anwesenden zu gewährleisten.
Um konsequenter gegen sog. Poser vorgehen zu können, orientiert sich die Stadt Baden-Baden an den Vorgaben des sogenannten „Posererlasses“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um eine klare Anweisung an die Polizei und die Ordnungsbehörden, bestehende Gesetze und Vorschriften gegen solche Verstöße voll auszuschöpfen.
 
Das bedeutet konkret: Wer durch unnötigen Lärm und riskante Manöver Aufmerksamkeit sucht, muss mit strengen Konsequenzen rechnen. Neben Bußgeldern können – je nach Schwere des Verstoßes – auch Fahrverbote, die Untersagung der Weiterfahrt oder sogar die Sicherstellung des Fahrzeugs erfolgen.
 

Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Baden-Baden, um den Lärmschutz im Bereich des Rantastic zu gewährleisten?
 
Antwort: Der Stadtverwaltung sind im genannten Bereich keine Verstöße o.ä. bekannt.

Frage: Wie setzen sich die Kosten der Anwohnerparkausweise zusammen, ist es möglich diese zu senken oder abzuschaffen und wie gestaltet sich die Parkplatzsituation in den Stadtteilen?
 
Antwort: Die Grundlage für die Gebühren für Bewohnerparkausweise in der Stadt Baden-Baden ist die Rechtsverordnung vom 25.06.2024, die im Juli 2024 in Kraft getreten ist. Eine Senkung oder Abschaffung der Kosten für Anwohnerparkausweise ist derzeit aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nicht denkbar.
 
Der Stadt ist bewusst, dass der Parkdruck an einzelnen Standorten hoch ist. Aber grundsätzlich gilt: Der öffentliche Parkraum muss allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmerin gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Bewohnerparken darf daher nur dort eingerichtet werden, wo ein erheblicher Parkdruck besteht und private Stellflächen nicht ausreichend vorhanden sind.
 
Entscheidend ist, dass jede Einrichtung eines Bewohnerparkgebiets einer sorgfältigen verkehrlichen Analyse bedarf – unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Stellplätze, der Nutzungsstruktur, der Anzahl zugelassener Fahrzeuge und des
tatsächlichen Stellplatzbedarfs aller Verkehrsteilnehmer.

2. Fuß- und Radverkehr, Parkanlagen

Frage: Wie geht die Stadt mit Konflikten zwischen Radfahrern, Hundebesitzern und Fußgängern in der Lichtentaler Allee um, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Verboten und der Leinenpflicht?

Antwort: In solchen Fällen setzt die Stadt primär auf die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. Es ist die Erfahrung, dass insbesondere rücksichtslos agierende Personen oft auch auf zusätzliche Beschilderungen nicht reagieren. Die Sensibilisierung für ein harmonisches Miteinander im öffentlichen Raum bleibt hier das wichtigste Instrument.

Antwort: Damit sich alle in der Lichtentaler Allee sicher bewegen können, ist der städtische Gemeindevollzugsdienst grundsätzlich täglich vor Ort. Es wird insbesondere darauf geachtet, dass Radfahrerinnen und Radfahrer die dafür vorgesehenen Fahrradstraßen nutzen. So wird sichergestellt, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger die Allee ungestört und sicher genießen können.
 
Parallel dazu nutzt die Stadt gängige Kommunikationskanäle immer wieder, um die Bürgerinnen und Bürger für ein rücksichtsvolles Miteinander zu sensibilisieren.
 
Darüber hinaus finden auch immer wieder Schwerpunktkontrollen an weiteren Stellen im Stadtgebiet statt, um auf das Miteinander im Straßenverkehr hinzuweisen.

Antwort: Gemäß der städtischen Polizeiverordnung ist es in den öffentlichen Anlagen nicht gestattet, Hunde frei laufen zu lassen. Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden daher gebeten, ihre Tiere sicher an der Leine zu führen. An den Zugängen zur Lichtentaler Allee weisen Schilder auf die Leinenpflicht hin. Zudem wurde kürzlich in einer Pressemitteilung, die am 11.08.2026 in den BNN veröffentlicht wurde, noch einmal allgemein auf die Leinenpflicht in der Innenstadt aufmerksam gemacht. Auch greift die Stadt das Thema immer wieder auf ihren Kommunikationskanälen auf, um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren.

Frage: Wie plant die Stadt, die Fahrradinfrastruktur weiterzuentwickeln und die Sicherheit an Gefahrenstellen zu erhöhen?

Antwort: Die Weiterentwicklung der Fahrradinfrastruktur ist fest in den Verwaltungsprozessen verankert. Künftig wird bei der Planung von Baustellenumleitungen die Perspektive der Radfahrenden systematisch einbezogen; dazu wird die Verwaltung künftig auch Testbefahrungen der geplanten Routen durchführen. Die bereits bekannten Konfliktpunkte sind erfasst und werden in der künftigen Planung berücksichtigt.

Frage: Wie wird die Sicherheit und Durchgängigkeit von Radwegen, beispielsweise zwischen Lichtental und Oos, gewährleistet?

Antwort: Der beschriebene Wegeabschnitt ist Teil des Förderprojekts Radallee und wird im Weiteren geprüft. Für die Markierung von Radwegen in Geroldsau fehlt der Platz und die notwendige Fahrbahnbreite.

Frage: Ist der Bau eines durchgehenden Radwegs von Lichtental nach Oos geplant und wie kann die Sicherheit sowie die Beleuchtung in der Lichtentaler Allee verbessert werden?

Antwort: Die Radwege in der Lichtentaler Allee und der „Grünen Einfahrt“ sind bereits sehr gut beschattet und bieten eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Knotenpunkte dieses Netzes sind zudem Teil des übergeordneten Projekts „Radallee“. Zur Absicherung der Fahrradstraßen vor unbefugtem Durchgangsverkehr werden bereits Poller eingesetzt. Die aktuelle Beleuchtung wird als ausreichend eingestuft; eine weitere Erweiterung könnte bei Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel geprüft werden.

3. ÖPNV

Frage: Wie steht es um die Verbesserung der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit für ältere Menschen in der Hauptstraße (Bereich Residenz Bären/Schwarzwaldstift)?

Antwort: Die Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere bei Gehwegquerungen und an Bushaltestellen, ist ein zentrales Anliegen der Stadt. Die notwendigen Anpassungen und Sanierungen werden im Rahmen anstehender Umgestaltungsmaßnahmen sukzessive und „Zug um Zug“ umgesetzt oder auch im Einzelfall -wo möglich - vorgenommen.

Frage: Wie plant die Stadt, den Hitzeschutz an Bushaltestellen zu verbessern, und ist die Installation weiterer Wartehäuser sowie Sitzmöglichkeiten (z. B. Königsberger Straße, Bretagne, Kleine Dollenstraße) vorgesehen?

Antwort: Von den insgesamt rund 300 Haltestellen im Stadtgebiet verfügen bereits etwa mehr als 100 über eine Wartehalle. Die Installation weiterer Unterstände ist oft durch Platzmangel an den Standorten begrenzt oder aus betrieblichen Gründen auch nicht erforderlich. Gerade auch im Innenstadtbereich stellt das Stadtbild besondere Ansprüche an die Gestaltung. Dennoch prüft die Stadt bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Gartenamt, an welchen Stellen zusätzliche Sitzmöglichkeiten oder Beschattungen sinnvoll und realisierbar sind.

4. Straßenunterhaltung

Frage: Wann ist mit einer Sanierung des Fahrbahnbelags in der Lichtentaler Straße, der Hauptstraße und der Beuerner Straße zu rechnen?

Antwort: Die Instandhaltung des gesamten städtischen Straßennetzes mit einer Gesamtlänge von rund 480 km ist eine kontinuierliche Aufgabe. Bei etwa zwei Dritteln der Straßen besteht Sanierungsbedarf. Die Sanierung des Straßennetzes erfolgt aus der Verkehrssicherungspflicht heraus und ist an die verfügbaren Haushaltsmittel geknüpft. Die Stadt ist bestrebt, die Straßen sukzessive in einen guten Zustand zu versetzen, muss jedoch die Gesamtlänge des Netzes und den entsprechenden Sanierungsstau berücksichtigen.

7. Klimawandel

Frage: Welche Konzepte verfolgt die Stadt zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt von Grünflächen und Wasserläufen?

Antwort: Die Stadt verfolgt bereits das Konzept der „Schwammstadt“, um Regenwasser effizienter in der Fläche zu speichern und zu versickern. Diese Ansätze werden bei geeigneten Projekten konsequent umgesetzt, um die Stadt resilienter gegen Hitzeperioden zu machen.

Darüber hinaus erarbeitet die Stadt Baden-Baden derzeit ein kommunales Klimaanpassungskonzept. Damit bereiten wir uns systematisch auf die Folgen des Klimawandels vor. Obwohl die gesetzliche Frist bis 2031 läuft, haben wir bereits vorzeitig begonnen, um schnell handlungsfähig zu sein und Fördermittel optimal zu nutzen.

Was umfasst das Konzept? Wir analysieren die Auswirkungen von Hitze, Dürre & Trockenheit, schleichenden Veränderungen sowie Extremwetter (Starkregen/Hochwasser) in folgenden Bereichen:

  • Natur & Landschaft: Land-, Wald- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Biodiversität, Boden
  • Infrastruktur: Wasser, Mobilität & Verkehr und Energiewirtschaft
  • Siedlung: Stadt- und Raumplanung, Gebäude & Bauwesen, städtische Grünflächen sowie Wirtschaft
  • Gesundheit & Lebensqualität: Gesundheit, soziale Einrichtungen, Bevölkerungsschutz und kritische Infrastruktur sowie Tourismus

Aus dieser Analyse entsteht ein konkreter Maßnahmenkatalog. Ein wichtiger Ansatz sind sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“: Klimaanpassungen werden direkt in geplante Sanierungen oder Neubauten integriert.

Finanzierung: Die Erstellung des Konzepts wird durch Konnexitätszahlungen des Landes mit 200.000 Euro gefördert. Ab 2031 sind jährliche Unterstützungen von ca. 52.000 Euro vorgesehen.

Was wird bereits heute getan? Wir warten nicht auf das fertige Konzept, sondern setzen bereits Maßnahmen um:

  • Grün & Wald: Einsatz klimaresilienter Baumarten und angepasste Pflege der Grünflächen.
  • Kühlung: Betrieb öffentlicher Trinkwasserbrunnen und Bereitstellung einer „Kühle-Orte-Karte“.
  • Gesundheit: Hitzeschutz-Beratung durch das Gesundheitsamt, Veröffentlichung von Hitzetipps auf der Homepage, jährliche Hitzeaktionstage seit 2024 sowie Verschattungen (Sonnensegel) in Kitas.
  • Planung: Integration der Stadtklimaanalyse in die Bauleitplanung, Starkregengefahrenkarten

Frage: Welche Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und zur Reduktion von Verkehrsflächen sind geplant?

Antwort: Die Entsiegelung von Flächen und die Reduktion von Verkehrsflächen werden dort vorangetrieben, wo dies möglich ist. Hierbei muss die Stadt jedoch eine Abwägung zwischen ökologischen Zielen und dem notwendigen Verkehrsbedarf treffen; die Gestaltung der Oberflächen richtet sich dabei nach der jeweiligen Verkehrsbelastung.

Frage/Anregung: Der Schutz der Bevölkerung ist außerhalb der Parks unzureichend, in den Straßen gibt es kaum Schatten und Kühlung. Die gesamte Stadt muss zügig bepflanzt werden, die Straßen und Wege brauchen reflektierende Pflasterung.

Antwort: Die genannten Aspekte, wie die gezielte Bepflanzung von Straßenräumen sowie der Einsatz reflektierender Oberflächen zur Reduzierung von Hitzeinseln, sind Teil der aktuellen Überlegungen im Rahmen des kommunalen Klimaanpassungskonzepts.

Im Zuge der Konzepterstellung werden verschiedene bauliche und planerische Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit und Wirksamkeit geprüft. Ziel ist es, einen fundierten Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der eine systematische und nachhaltige Umsetzung der notwendigen Anpassungen im gesamten Stadtgebiet ermöglicht.

Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand und geplante Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Hitzeperioden (wie aktuell) und Starkregen?

Antwort: Wir kombinieren Sofortmaßnahmen mit der langfristigen Strategie des Klimaanpassungskonzepts:

Hitzeperioden:

  • Jetzt: Trinkwasserbrunnen, „Kühle-Orte-Karte“ und Hitzeschutz-Beratung.
  • In Planung: Maßnahmen zur Reduzierung von Hitzeinseln, mehr Verschattung und klimaresiliente Bepflanzung.

Starkregen & Hochwasser:

  • Jetzt: Starkregenrisikomanagement inkl. Gefahrenkarte.
  • In Erarbeitung: Entwicklung einer gemeinsamen Hochwasser-Alarm- und Einsatzplanung mit den Kommunen des Landkreises Rastatt.

Frage/Anregung: Die höheren Temperaturen fordern die kulturellen Besonderheiten der Stadt (Parks, Wasserläufe, Baum- und Blumenbestand). Es sollte ein zukunftsweisendes Wasserkonzept (evtl. mit Speichermöglichkeiten) entwickelt werden. Fehlt uns das werden die Touristen ausbleiben.

Antwort: Die Sicherung der Wasserversorgung für unsere Parks, Wasserläufe sowie den Baum- und Blumenbestand ist ein zentraler Bestandteil des derzeit in Erarbeitung befindlichen Kommunalen Klimaanpassungskonzepts. In diesem Rahmen entwickeln wir ein zukunftsweisendes Wasserkonzept, welches explizit auch die Prüfung von Speichermöglichkeiten umfasst.

Als konkrete Maßnahme für das kommende Jahr wird im Rahmen des Konzepts „Zukunft Baden-Badener Kuranlagen“ ein neues Bewässerungssystem in der Lichtentaler Allee errichtet, neue Baumpflanzungen und Altbaumvitalisierungen vorgenommen sowie ein Pflanzkonzept mit Zukunftsbaumarten durch das Gartenamt erarbeitet, um die Versorgung unserer bedeutenden Parkanlagen langfristig sicherzustellen.

Frage/Anregung: Wasser ist kostbar und knapp geworden. Ich denke an Zisternen, Auffangbecken und Versickerungen. Das Regenwasser muss gesammelt werden.

Antwort: Die systematische Sammlung und Nutzung von Regenwasser, beispielsweise durch den Einsatz von Zisternen, Auffangbecken und Versickerungsanlagen, wird im Rahmen des kommunalen Klimaanpassungskonzepts detailliert betrachtet. Unser Ziel ist es, die lokale Wasserverfügbarkeit zu erhöhen, die Kanalisation bei Starkregen zu entlasten und die Versiegelung von Flächen im Stadtgebiet zu reduzieren.

Frage/Anregung: Hitzeschutz (Moderne Bepflasterung, Sonnensegel, Gestelle mit Rankpflanzen, weitere Brunnen, Wasservernebler), Entsiegelung, School Gardening, Grüne Inseln auf z.B. Verkehrsinseln schaffen, am Wettbewerb „Abpflastern“ teilnehmen, Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden/Neubauten (Regenwasserrückhaltebecken, Nachtfahrverbot für Rasenroboter).

Antwort: Vorschläge zu innovativen Baustoffen (z. B. wasserdurchlässige Pflasterung), technischen Beschattungslösungen (Sonnensegel, Rankgerüste) sowie zur Kühlung des öffentlichen Raums (Brunnen, Wasservernebler) werden im Rahmen des derzeit in Erarbeitung befindlichen kommunalen Klimaanpassungskonzepts auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft.

Dies umfasst ebenso die Ansätze zur Entsiegelung, wie etwa die Begrünung von Schulhöfen, die Schaffung grüner Inseln im Verkehrsraum sowie die Teilnahme an Entsiegelungswettbewerben. Die Forderung nach einer verpflichtenden Regenwassernutzung bei Neubauten und öffentlichen Gebäuden wird im Zuge der bauleitplanerischen und technischen Konzeptentwicklung geprüft.

Frage: Das Klima ist eine der größten Herausforderungen für die Stadt. Verkehrsplanung und Energiegewinnung/Energiemanagement wirken hier zusammen. Wie will Baden-Baden sich energetisch aufstellen?

Antwort: Die energetische Ausrichtung der Stadt Baden-Baden verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken und die Energieeffizienz im gesamten Stadtgebiet zu steigern. Dabei unterscheiden wir zwischen der Wärmeversorgung und der allgemeinen Energieeffizienz:

  • Wärmewende (Heizung & Warmwasser): Für die zukunftsfähige Gestaltung der Wärmeversorgung orientieren wir uns an der seit 2023 bestehenden kommunalen Wärmeplanung. Diese gibt die Richtung vor, wie die verschiedenen Stadtbereiche in Zukunft beheizt werden könnten, etwa durch den Ausbau von Fernwärmenetzen oder die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen.
  • Energetische Optimierung öffentlicher Gebäude: Unabhängig von der Wärmeversorgung achten wir bei Sanierungen städtischer Liegenschaften konsequent auf aktuelle energetische Mindeststandards, um den Gesamtenergieverbrauch nachhaltig zu senken.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Wir setzen auf die Ausweitung der lokalen Energieerzeugung (z. B. Strom) aus erneuerbaren Quellen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.
  • Beratung und Unterstützung: Über die Energieagentur Mittelbaden unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Unternehmen ganzheitlich bei der energetischen Optimierung ihrer Gebäude und Prozesse.

9. Verkehrskonzept

Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Baden-Baden bei größeren Events wie während des Weihnachtsmarktes, um die Verkehrsführung zu sichern?

Antwort: Um die Anreise für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten, informiert die Stadt bereits im Vorfeld umfassend über die verschiedenen Park- und Zufahrtsmöglichkeiten.

Die Nutzung dieser von der Stadt und den Veranstaltern geschaffenen Alternativen soll zu einem angenehmen Erlebnis für Besucherinnen und Besucher sowie Anwohnerinnen und Anwohner beitragen
 
Selbstverständlich können auch diese Vorbereitungen nicht verhindern, dass es zu Verkehrsspitzen und Wartezeiten kommt. Daher evaluiert die Stadt gemeinsam mit den Veranstaltern kontinuierlich die Erfahrungen und entwickelt spezifische Lösungen, über die sie auf den städtischen Kanälen informiert.

10. Belebung Innenstadt

Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Baden-Baden, um Straßenmusik zu ermöglichen?
 
Antwort: Straßenmusik bereichert das Stadtbild und sorgt für eine lebendige Atmosphäre in Baden-Baden. Damit dieses Erlebnis für alle schön bleibt, ist ein ausgewogenes Miteinander sehr wichtig. Dabei sollen sowohl die Musizierenden als auch die Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibenden berücksichtigt werden. Es wurden einige einfache Rahmenbedingungen festgelegt, die ein harmonisches Miteinander ermöglichen:

Standorte: Straßenmusik ist nur an ausgewählten Standorten möglich. Nach § 8 Abs. 2 der derzeitigen Polizeiverordnung ist in der Lichtentaler Allee, in der Kaiserallee und in der Gönneranlage das Musizieren verboten.
 
Zeitfenster: Um die Ruhezeiten zu wahren, ist das Musizieren von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr möglich.
 
Abwechslung: Damit sich die Musik auf verschiedene Orte verteilt, bitten wir darum, den Standort nach einer Stunde zu wechseln. Jeder Platz darf pro Tag nur einmal belegt werden.
 
Natürlicher Klang: Um die Lärmbelastung gering zu halten, ist das Musizieren in natürlicher Form vorgesehen – auf Tonübertragungsgeräte, Verstärker oder Lautspreche muss daher verzichtet werden.
 

Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zur Regulierung der Öffnungszeitung von Biergärten?
 
Antwort: Die Öffnungszeiten der Biergärten bzw. die Öffnungszeiten der Außenbewirtung von Gaststätten im Allgemeinen werden in der „Rechtsverordnung der Stadt Baden-Baden über die Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten“ geregelt. Danach gilt während den Sommermonaten (01.06. – 30.09.) eine Sperrzeit für die Außenbewirtung ab 24 Uhr. In den restlichen Monaten beginnt die Sperrzeit ab 23.00 Uhr. Eine Änderung dieser Rechtsverordnung müsste durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Eine generelle Verlängerung der Öffnungszeit der Außenbewirtung ist jedoch insbesondere aufgrund der daraus resultierenden zusätzlichen Lärmemissionen (z. B.  Ge-spräche, Musik, Geschirrklirren) problematisch. Die Anwohnerinnen und Anwohner könnten sich dadurch in ihrer Nachtruhe gestört fühlen.
 
Statt einer generellen Verlängerung der Sperrzeit haben die Gaststättenbetreiber je-doch auch die Möglichkeit, eine Verkürzung der Sperrzeiten für besondere Anlässe für ihren Betrieb zu beantragen. In diesem Verfahren kann dann geprüft werden, ob für den einzelnen Betrieb eine Verkürzung der Sperrzeit in Frage kommt.
 

16. Kinderbetreuung

Frage: Wie sieht die aktuelle Situation bei Betreuungsplätzen, Betreuungszeiten und zukünftigen Bedarf aus? Welche Maßnahmen sind geplant, um die Situation weiter zu verbessern?
 
Antwort:

  • Kapazitätsausbau: In den vergangenen Jahren wurden die Kita-Kapazitäten durch Neubauten (z. B. Kifaz Keltenweg, Kindergarten „La Petit Renard“) sowie Modernisierungen und Erweiterungen (z. B. Waldorf-Kita) konsequent ausgebaut.
  • Bedarfsentwicklung: Aufgrund sinkender Geburtenzahlen seit 2024/2025 ist – bei gleichbleibendem Nachfrageverhalten und ohne signifikanten Zuzug – derzeit kein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erforderlich.
  • Strategische Ausrichtung: Der Fokus der kommenden Jahre liegt auf der Optimierung der Betreuungszeiten sowie der Steigerung der Gruppenauslastung.
  • Aktueller Bestand (Stichtag 01.03.2026):
    • 37 Einrichtungen mit insgesamt 121 Gruppen.
    • 210 genehmigte Plätze.
  • Kindertagespflege: Als ergänzender Bestandteil der Infrastruktur stehen zum 01.03.2026 62 aktive Kindertagespflegepersonen mit insgesamt 121 U3- und 68 Ü3-Plätzen zur Verfügung.
  • Versorgungsstruktur: Das breit aufgestellte Angebot umfasst Krippen-, altersgemischte sowie Ü3-Gruppen mit verschiedenen Betreuungsformen (u. a. Ganztagsbetreuung und verlängerte Öffnungszeiten).

Frage: Wie haben sich die Kosten der Kinderbetreuung für die Stadt in den vergangenen Jahren entwickelt und wie wird sich der finanzielle Aufwand voraussichtlich in den kommenden Jahren entwickeln? Wie hoch ist der Anteil, der durch Elternbeiträge gedeckt wird, und wie hoch ist der Anteil, den die Stadt bzw. andere öffentliche Träger übernehmen? Gibt es Überlegungen, wie die Kosten für Familien künftig bezahlbar gehalten werden können?
 
Antwort: In der nachfolgenden Tabellen 1. finden Sie eine Übersicht über die Kostenentwicklung der eigenen städtischen Kitas.
In Tabelle 2 finden Sie eine Übersicht mit den Zuschüssen an Freie Träger. Hinweis: Es sind nur die zur Beantwortung der Frage relevanten Kosten aufgeführt. Die Erhebung von Elternbeiträgen durch die Freien Träger liegt in deren Autonomie.

Grundsätzlich gilt:

  • Kinder unter 3 Jahren (U3 / Krippe): Für die kleinsten Kinder werden die Beiträge vorerst nicht erhöht.
  • Kinder über 3 Jahren (Ü3 / altersgemischte Gruppen): Hier wurde eine moderate Erhöhung um 3 Prozent festgesetzt. Damit bleibt die Stadt bewusst unter der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg, die eine Steigerung von 4,5 Prozent vorgeschlagen hatten.
  • Kirchliche und freie Träger: Den übrigen Kita-Trägern in Baden-Baden wurde empfohlen, sich diesem Vorgehen anzuschließen, um eine einheitliche und sozial verträgliche Regelung im Stadtgebiet zu garantieren.

Die Bezahlbarkeit der Kinderbetreuung ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir wissen, dass die Elternbeiträge für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Gleichzeitig stehen wir als Stadt vor großen finanziellen Herausforderungen. Zusätzliche finanzielle Spielräume sind derzeit kaum vorhanden. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass sich das Land stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligt.

Unabhängig davon befinden wir uns mit den Trägern in einem engen Austausch und beschäftigen uns auch mit der Frage, wie das bestehende Beitragssystem weiterentwickelt werden könnte. Dabei nehmen wir insbesondere die teilweise sehr hohen Elternbeiträge in den Blick und prüfen, ob sich hier Möglichkeiten für eine ausgewogenere Gestaltung und gegebenenfalls eine Entlastung ergeben.

Unser Ziel bleibt, eine qualitativ gute Kinderbetreuung anzubieten und dabei auch die finanzielle Belastung der Familien im Blick zu behalten.

17. Lebensqualität

Frage: Welche attraktiven Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten gibt es für Kinder und Familien?
 
Antwort:
Angebote der Kinder‑ und Jugendarbeit

  • 4 Städtische Jugendtreffs: Jugendbegegnungsstätte in der Innenstadt mit Tonstudio und Fitnessraum sowie die Jugendtreffs in Sandweier, Haueneberstein und Steinbach bieten offene Räume, pädagogische Begleitung und regelmäßige Freizeitangebote
  • 2 Jugendtreffs vom Caritasverband: Brücke 99 und das Stadtteilzentrum Briegelacker ergänzen das städtische Angebot mit weiteren Begegnungsorten
  • Mobile Jugendarbeit: Begegnungsraum in der Rheinstraße mit niedrigschwelligen Kontakt‑ und Unterstützungsangeboten
  • Kostenfreie Freizeitangebote: u. a. Boxtraining, gemeinsames Kochen und Breakdance

Bewegungs‑, Spiel‑ und Naturräume

  • Wörthböschelpark: Streetball-/Basketballfeld, Fitnessstationen, Bolzwiese, Pumptrack, DiscGolf und Schachspielmöglichkeiten
  • Spielplätze: u. a. Dschungelspielplatz auf der Klosterwiese sowie „Wilder Westen“ im Wörthböschelpark
  • Naturziele: Geroldsauer Wasserfälle, Merkur und Lichtentaler Allee

Lern‑ und Kulturorte

  • Scherer Kinder‑ und Familienzentrum: Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Kinder, Familien und ältere Menschen
  • Lernräume: in der Jugendbegegnungsstätte und der Stadtbibliothek zur Unterstützung schulischer Lernprozesse
  • Stadtbibliothek
  • Toccarion
  • Schülercafé mit bezahlbaren Preisen

Ausflüge, Beteiligung und Ferien

18. Verwaltung

Frage: Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Stadt, Verfahren zu vereinfachen, Anträge stärker zu digitalisieren und Bearbeitungszeiten zu reduzieren? Wo könnte die Verwaltung aus Sicht der Bürger unkomplizierter und serviceorientierter werden?
 
Antwort: Die Stadt verfolgt folgende konkrete Ansatzpunkte:

  1. Verfahren vereinfachen,
  2. digitale Angebote ausbauen und
  3. Bearbeitungszeiten verkürzen.

Erstens: Es sollen nicht einfach Papierformulare digitalisiert werden. Die Verfahren selbst müssen einfacher werden. Bürgerinnen und Bürger sollten Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, nicht immer wieder neu angeben oder Nachweise mehrfach einreichen müssen. Genau hier können die Registermodernisierung und das sogenannte Once-Only-Prinzip künftig viel verbessern.

Zweitens: Über das Serviceportal der Stadt sollen immer mehr Leistungen vollständig digital angeboten werden. Dies soll für den gesamten Prozess gelten – vom Antrag über die Einreichung von Unterlagen und die Bezahlung bis hin zum Bescheid. Und zwar möglichst nach Lebenslagen organisiert. Wer beispielsweise umzieht oder ein Unternehmen gründet, sollte nicht erst herausfinden müssen, welches Amt für welchen Schritt zuständig ist.
Unternehmen gründet, sollte nicht erst herausfinden müssen, welches Amt für welchen Schritt zuständig ist.
 
Drittens: Automatisierung und Künstliche Intelligenz können bei Routineaufgaben helfen: Anträge auf Vollständigkeit prüfen, Vorgänge vorsortieren oder an die richtige Stelle weiterleiten. Das kann Bearbeitungszeiten verkürzen und schafft gleichzeitig mehr Zeit für persönliche Beratung.
 
Dazu gehört auch mehr Transparenz: Bürgerinnen und Bürger sollten möglichst einfach sehen können, ob ihr Antrag eingegangen ist, ob noch etwas fehlt und wie der Bearbeitungsstand ist.
 
Digitalisierung soll persönliche Ansprechpartner nicht ersetzen. Im Gegenteil: Wenn Standardfälle einfacher digital erledigt werden können, bleibt mehr Zeit für diejenigen, die persönliche Unterstützung brauchen.

Abstimmungsergebnisse

Nachdem zahlreiche Themen und Fragen aus der Bürgerschaft eingereicht wurden, fand eine Online-Abstimmung statt. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anliegen können nicht alle Themen im Rahmen der Einwohnerversammlung behandelt werden. Aus den eingegangenen Vorschlägen wurden verschiedene Themenbereiche gebildet. In der Online-Abstimmung standen deshalb bis zu fünf Stimmen zur Verfügung, die auf die verschiedenen Themenbereiche verteilt werden können.

Thema Anzahl Prozent
Klinikum Mittelbaden 297 40,41 %
Klimawandel 271 36,87 %
Städtebau 249 33,88 %
ÖPNV und Bahnhof 235 31,97 %
Fuß- und Radverkehr 231 31,43 %
Belebung der Innenstadt 209 28,44 %
Verwaltung (Bürokratieabbau, Digitalisierung) 207 28,16 %
Stadtbild 206 28,03 %
Straßenunterhaltung 205 27,89 %
Verkehrskonzept 205 27,89 %
Zukunft der Stadt als Stadtkreis 187 25,44 %
Lebensqualität  187 25,44 %
Verkehr, Lärmschutz 132 17,96 %
Kinderbetreuung 129 17,55 %
PFAS-Belastung 101 13,74 %
Wirtschaftsförderung 98 13,33 %
Bürgerbeteiligung 77 10,48 %
Bäder 51 6,94 %