Ob Sozialleistungen, Wohngeld, Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit oder Hilfen in besonderen Lebenslagen – die Stadt Baden-Baden und ihre Partner bieten vielfältige finanzielle Unterstützungsangebote. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Leistungen sowie zu den zuständigen Beratungs- und Anlaufstellen.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es soll den Eltern die Möglichkeit geben, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Das Elterngeld wird vom Bund bereitgestellt und in Baden-Württemberg über die L-Bank beantragt.
Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Sie leben mit Ihrem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt.
Sie und Ihr Kind leben in Deutschland.
Während Sie das Elterngeld bekommen, arbeiten Sie entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche. Wurde Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren oder adoptiert, sind höchstens 30 Stunden pro Woche zulässig.
Sie hatten gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder alleinerziehend im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes maximal 175.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Für Geburten bis 31.03.2025 gilt: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder alleinerziehend maximal 200.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Für Geburten bis 31.03.2024 gilt: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie maximal 250.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben Sie nicht mehr als 300.000 Euro verdient.
Wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Elterngeld beantragen.
Hinweis
Anträge können beim Kundenzentrum des Sozial- und Jugendamtes ausgegeben werden. Die Antragsstellung erfolgt direkt bei der L-Bank.
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" haben, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
Für folgende Personenkreise ist eine Befreiung möglich:
Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Sozialleistungen
Empfängerinnen und Empfänger von Ausbildungsförderung
Menschen mit Behinderung
so genannte "Härtefälle"
Unterlagen für Antrag auf Befreiung / Ermäßigung
Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde (z.B. "Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde", "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio") über den Bezug der Sozialleistung oder – bei einer Behinderung – über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original
oder: aktueller Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie, alternativ im Original
oder: Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie, alternativ im Original
oder: ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über die Taubblindheit
Hinweis
2013 löste der Rundfunkbeitrag die frühere Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte hat, spielt damit keine Rolle mehr. Wer sich für den Rundfunkbeitrag anmelden möchte oder Angaben ändern will, findet das passende Formular unter: Rundfunkbeitrag
Nach dem Sozialhilfegesetz SGB XII gibt es sieben "Hilfearten":
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfen zur Gesundheit
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
Grundsätzlich besteht der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe. Das heißt, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägerinnen und Trägern anderer Sozialleistungen bekommt, erhält keine Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald der Trägerin oder dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
Unterlagen
Entscheidend für die Hilfegewährung ist neben der persönlichen Situation der antragsstellenden Person die Einnahmen- und Ausgabensituation. Es werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Antragsformular
Rentenbescheide
Lohnbescheinigungen
sonstige Nachweise über Einkünfte
Mietvertrag
Sparbücher
Nebenverdienste
Bestätigung über den Rückkaufswert der Lebensversicherung
Wertpapiere
Fonds
Kontoauszug des Bausparvertrags
Grundbuchauszüge über Haus- und Grundbesitz
KFZ-Schein
Hinweis
Das Antragsformular kann telefonisch angefordert werden. Vor Antragsstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
Projekte der Wohnraumsicherung und Wohnungslosenhilfe
Die Stadtverwaltung Baden-Baden bietet in Kooperation mit sozialen Trägern der freien Wohlfahrtspflege Unterstützungsangebote für Menschen in oder mit drohender Wohnungslosigkeit an.
Von Beratungs- und Anlaufstellen bis hin zu Übergangswohnraum für mehrere Wochen erstreckt sich das Hilfespektrum.
Für Personen, die ordnungsrechtlich in der Westlichen Industriestraße untergebracht sind. Einige der Projekte erhalten eine Förderung u.a. durch den Europäischen Sozialfond (ESF) oder das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
Empowerment
Wohnungslose Menschen stehen häufig vor besonderen Herausforderungen beim Zugang zu Unterstützungsangeboten und gesellschaftlicher Teilhabe. Das Projekt „Empowerment für Wohnungslose“ möchte Hemmschwellen abbauen und neue Impulse für den Weg zurück in stabile Lebensverhältnisse geben.
Im Rahmen eines Aktionstags werden wohnungslose Menschen mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten, sozialen Trägern und weiteren Institutionen zusammengebracht. Ziel ist es, die Teilnehmenden an bestehende Hilfsstrukturen anzubinden, ihre Teilnahme zu stärken und Perspektiven für die Bereiche Wohnen, Arbeit und Alltag aufzuzeigen.
Der Aktionstag wurde erstmals 2025 im Rahmen des Programms ESF-Plus „Soziale Innovation“ durchgeführt.
Wohnraumakquise der Wohnraumsicherung
Viele Einwohnerinnen und Einwohner sind auf der Suche nach Wohnraum. Gründe können sein:
Verlust der Wohnung durch bspw. eine Eigenbedarfskündigung,
größerer Platzbedarf durch Familienzuwachs,
Bedarf an altersgerechtem Wohnraum,
Wasserschäden mit Gesundheitsbelastungen,
Umzug aufgrund eines Arbeitgeberwechsels.
Die Fachstelle Wohnraumsicherung tritt als Vermittler auf. Bürgerinnen und Bürger, die leerstehenden Wohnraum besitzen oder deren Wohnraum in absehbarer Zeit neu vermietet werden soll, können sich an die Fachstelle wenden: fws@baden-baden.de
Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft nach dem Schlüssigen Konzept der Stadt Baden-Baden
(Bruttokaltmiete, d.h. kalte Miete + kalte Nebenkosten; Kosten für Heizung und Warmwassererwärmung können zu den aufgeführten Kosten noch hinzukommen)
bitte beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der jeweiligen Abteilung
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 17:30 Uhr
Digitale Präventionsangebote
In einer zunehmend digitalen Welt gewinnen Online-Angebote zur Information und Vorsorge an Bedeutung. Die Stadt Baden-Baden bündelt auf dieser Seite digitale Präventionsangebote, die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich einfach, kostenfrei und zeitunabhängig zu wichtigen Themen wie Finanzkompetenz, Betrugsschutz und Alltagsbewältigung zu informieren.
Dreiste Abzockmaschen: Dubiose Geschäfte mit Krediten und Geldanlagen
Abzockmaschen können Ihnen überall begegnen. Der daraus entstehende Schaden ist meist besonders groß, wenn es um Kredite oder Geldanlagen geht. Die Verbraucherzentrale deckt die gängigsten Abzockmaschen in diesem Bereich auf – unabhängig davon, ob es sich um noch legale Geschäftsmodelle oder illegale Betrügereien handelt.
Der Finanzführerschein - Zur Stärkung der Finanzkompetenz jünger Menschen
Mit dem FinanzFührerschein können Jugendliche wichtige Finanzkompetenz für den Alltag erwerben. Das Projekt ist einer "echten" Führerscheinprüfung nachempfunden. Wer die Prüfung besteht, erhält ein FinanzFührerschein-Zertifikat, welches alltagstaugliches Finanzwissen bescheinigt.