Jagd & Wildtiermanagement
Jagd und Wildtiermanagement tragen dazu bei, ein ausgewogenes Miteinander von Mensch, Wildtieren und Natur zu fördern. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Verhalten bei Wildunfällen, zur Regulierung von Wildschäden sowie zum Wildfleischverkauf aus nachhaltiger und regionaler Jagd.
Wildunfall
Wenn Sie mit Ihrem KFZ einen Wildunfall haben, können Sie sich den Unfall von der Polizei oder dem zuständigen Jäger bescheinigen lassen.
Voraussetzung
An ihrem KFZ ist durch den Wildunfall ein Schaden entstanden. Der Unfall wurde durch einen Zusammenstoß mit einem Wildtier verursacht.
Wildtiere mit denen es häufig zu Wildunfällen kommt und die dem Jagdrecht unterliegen sind: Rehe, Wildschweine, Rotwild, Damwild, Muffelwild, Füchse, Hasen und Dachse.
Verfahrensablauf
Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden. Schalten sie die Warnblickanlage ein, legen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf.
Nach Absicherung der Unfallstelle rufen Sie die Polizei (110) auch wenn keine Person verletzt wurde und das Tier geflüchtet ist. Die Polizei gibt dem zuständigen Jäger Bescheid, kommt zur Unfallstelle und kümmert sich um die Beseitigung des Tieres. Von der Polizei, dem Jäger können Sie eine Schadensbescheinigung für Ihre Versicherung erhalten. Fotografieren Sie die Unfallstelle und den entstandenen Schaden ebenfalls für die Versicherung.
Wenn das Tier an der Unfallstelle liegt
Tote Tiere können Sie nach Absicherung der Unfallstelle an den Straßenrand (Handschuhe) ziehen. Halten Sie Abstand von noch lebenden Tieren!
Nachdem die Polizei informiert wurde, warten Sie bis der Jäger oder die Polizei zum Unfallort kommt.
Nutzen Sie die Zeit um Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden an Ihrem KFZ zu machen.
Wenn das Tier nicht an der Unfallstelle verbleibt
Sie haben das Wildtier angefahren und es konnte verletzt flüchten. Nach Absicherung der Unfallstelle und Meldung bei der Polizei, markieren Sie die Stelle, an der die Kollision stattgefunden hat. Das erleichtert die Suche nach dem verletzten Tier und verhindert unnötiges Leid. Warten Sie auf die Polizei oder den zuständigen Jäger. Das Tier wird in diesem Fall mit einem dafür ausgebildeten Hund gesucht und wenn nötig erlöst.
Nutzen Sie die zeit um Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden an Ihrem KFZ zu machen.
Rechtliche Folgen und Tierschutz
Wenn Sie den Unfall nicht melden, begehen Sie einen Verstoß gegen das Jagd-, und Tierschutzrecht und damit eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch für angefahrene Wildtiere, die nach dem Zusammenstoß geflüchtet sind.
Nehmen Sie das Tier nicht eigenmächtig mit, Sie machen sich sonst der Wilderei schuldig.
Das Fleisch von, durch einen Unfall zu Tode gekommenen Tieres, ist übrigens nicht für den Verzehr geeignet.
Kleintiere wie Igel, Eichhörnchen, Frösche und Vögel müssen nicht gemeldet werden.
Präventive Maßnahmen
Fahren Sie insbesondere in der Dämmerung sowie in der Nacht mit angepasster Geschwindigkeit. Besonders zum Zeitpunkt der Uhrumstellung kann es häufiger zu Kollisionen mit Wildtieren kommen.
Häufig sind Wildtiere nicht allein unterwegs, sondern in Gruppen. Fahren Sie vorsichtig auch wenn nur ein Tier über die Straße läuft, es können weitere nachfolgen.
Wildschaden
Nähere Informationen zum Thema Wildschäden finden Sie auf der Homepage "Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg".
Wildforschungsstelle Aulendorf
Wildfleischverkauf
Die Inhalte vom Land Baden-Württemberg (Integration service-bw) stehen leider aktuell nicht zur Verfügung.
Wildfleisch gilt seit je her als Delikatesse. Es ist ein Naturprodukt und hat einen besonders aromatischen Geschmack. Das Fleisch hat einen geringen Fettanteil, ist kalorienarm, nährstoffreich und eignet sich somit ideal für eine gesundheitsbewußte Ernährung. Die Tiere leben zu 100 Prozent artgerecht und ernähren sich zeitlebens völlig natürlich.
Die Jagdzeiten sind für die einzelnen Wildarten im Jahresrhythmus unterschiedlich, Jagdsaison ist jedoch fast das ganze Jahr, nämlich von Anfang Mai bis in den März, so dass wir Ihnen fast das ganze Jahr frisches Wildbret anbieten können.
Allerdings gibt es dieses Wildbret nicht immer auf "Vorrat", so dass es sich empfiehlt den Bedarf, ganz besonders für Ihre Festtage, schon frühzeitig anzumelden.
Hinweis
Der Wildfleisch Direktverkauf des Fortsamts befindet sich Mühlenmarkt der Geroldsauer Mühle.
Wildfleisch kann man auch hervorragend einfrieren, oft gewinnt es dadurch noch an Zartheit. Wildfleisch hält sich gut über ein Jahr in der Tiefkühltruhe.
Decken Sie sich also lieber frühzeitig mit dem Festtagsbraten ein, kurz vor Weihnachten wird er sicherlich sehr knapp werden.
Übrigens schmeckt Wildfleisch nicht nur in der kalten Jahreszeit, sondern eignet sich auch hervorragend zum Grillen im Sommer.
Kontakte
Forstamt
Geroldsauer Straße 42
76534 Baden-Baden
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr