Eine Zollbeamtin von hinten.

Gemeinsame Kontrollaktion in Baden- Badener Gastronomiebetrieben / Verstöße aufgedeckt und Fluchtversuch unterbunden

Baden-Baden. Am Freitagabend, 14. August 2026, fanden im gesamten Stadtgebiet Baden-Baden Kontrollen in verschiedenen Gastronomiebetrieben statt. Das Amt für Ordnung und Sicherheit sowie das Umweltamt der Stadt Baden-Baden überprüften gemeinsam mit der Polizei und dem Hauptzollamt Karlsruhe – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt – insgesamt 13 Betriebe und 45 Arbeitnehmer.

Welche Verstöße liegen vor?

Im Rahmen der gemeinsamen Maßnahme wurden unter anderem Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht und den Brandschutz sowie im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen festgestellt. Aufgrund verschiedener lebensmittelrechtlicher Verstöße wurde einem Betrieb die Abgabe von Speisen untersagt. In einem weiteren Fall wurde wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Baden-Baden ein Verbot der Abgabe von Shishas ausgesprochen.

Darüber hinaus wurden zwei Steuerstrafverfahren eingeleitet. Zudem stellten die Einsatzkräfte im Bereich der Schwarzarbeit mehrere Sofortmeldeverstöße fest.

Weitere Informationen

Während einer Kontolle versuchte ein Arbeitnehmer, sich einer Prüfmaßnahme zu entziehen. Einsatzkräfte der FKS Rastatt konnten den Fluchtversuch nach kurzer Nacheile direkt unterbinden. Eine anschließende Überprüfung ergab, dass die Person aufgrund einer offenen Zahlungsforderung im Zusammenhang mit einem Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
 
An die Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen und weitere Prüfungen an. Dabei werden unter anderem die vor Ort erhobenen Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft.