Hunde gehören an die Leine

Baden-Baden. Wie allseits bekannt und auch durch Polizeiverordnung geregelt, gilt im Stadtkreis in allen öffentlichen Grünanlagen und zusätzlich in einem abgegrenzten Bereich in der Innenstadt eine Anleinpflicht für Hunde. Der Leinenzwang betrifft also beispielsweise den Wörthböschelpark, aber auch das Obstgut Leisberg. Doch nicht alle Hundehalter halten sich dort an die Regeln. Und da es deshalb immer wieder zu Beschwerden im Rathaus kommt, weist die Stadtpressestelle nochmals auf die gesamte Thematik hin.

„Im Sinne des Erhalts der öffentlichen Anlagen und eines geordneten Miteinanders"

Denn der Leinenzwang in der Innenstadt umfasst auch den Bereich von Stadtmuseum, Kurhaus, Klinik Dengler, Hindenburgplatz, Thermen und Bertholdplatz (siehe Anlage). In der Gönneranlage besteht zudem ein generelles Hundeverbot. Die Regelung beschloss der Gemeinderat, um in den Bereichen, die hauptsächlich von Gästen, Besuchern und Einwohnern zu Fuß genutzt werden, einen besonderen Schutz zu gewähren. „Im Sinne des Erhalts der öffentlichen Anlagen und eines geordneten Miteinanders zwischen Mensch und Tier“ bittet die Stadtpressestelle die Hundehalter folglich um Einhaltung der bestehenden Regelungen.

Teil der Klosterwiese für Hunde freigegeben

Speziell für Hunde hat die Stadtverwaltung einen Teil der Klosterwiese freigegeben, auf der die Vierbeiner nach Herzenslust ohne Leine herumtollen können. Das Nichtanleinen, so heißt es weiter, stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die letztlich mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Zudem weist die Stadt alle Hundehalter darauf hin, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner grundsätzlich zu entsorgen. Auch diese Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. An vielen Stellen in der Innenstadt sowie in den Grünanlagen stehen kostenlose Hundetütenspender bereit. Auch in beiden Bürgerbüros sowie in den Ortsverwaltungen werden Hundetüten kostenlos ausgegeben.