Stadt leitet Bebauungsplanverfahren für Villa Turgenjew ein
Baden-Baden. Die Stadt Baden-Baden hat das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Dettenbach“ für den Bereich der Villa Turgenjew eingeleitet. Ziel ist es, die seit 1981 geltenden Festsetzungen an die heutigen denkmalrechtlichen Anforderungen sowie die Verpflichtungen aus dem UNESCO-Welterbestatus anzupassen und damit eine rechtssichere Planungsgrundlage zu schaffen.
Geordnetes und transparentes Verfahren
Anlass für das Verfahren waren eine informelle Bauanfrage im vergangenen Jahr sowie ein Antrag auf Bauvorbescheid in diesem Jahr. Dabei wurde deutlich, dass der bestehende Bebauungsplan in seiner heutigen Form nicht mehr mit den Anforderungen zum Schutz des Kulturdenkmals und der Welterbe-Teilstätte vereinbar ist. Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens reagiert die Stadt auf diese Diskrepanz und schafft die Grundlage, die bestehende rechtlich unklare Situation in einem geordneten und transparenten Verfahren aufzulösen.
Relevante Belange werden sorgfältig geprüft
Wie die Stadt mitteilt, stellt der Aufstellungsbeschluss dabei noch keine Vorentscheidung über künftige baurechtliche Festsetzungen dar. Im weiteren Verfahren werden alle relevanten Belange – darunter Denkmal- und Welterbeschutz, städtebauliche sowie ökologische Aspekte – sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung erhalten Fachbehörden, Eigentümer sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit, ihre Stellungnahmen einzubringen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens entscheidet der Gemeinderat über eine mögliche Anpassung des Bebauungsplans. Die Stadt schafft damit die Voraussetzungen für eine rechtssichere und nachvollziehbare Entscheidung unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Interessen.