Unerlaubte Ablagerung von Abfällen im Stadtkreis Baden-Baden

Baden-Baden. Im Stadtkreis Baden-Baden kommt es immer wieder zu unerlaubten Ablagerungen von Abfällen auf öffentlichen oder privaten Flächen. Vor Kurzem hat das städtische Umweltamt den Hinweis erhalten, dass vermehrt Grünschnittabfälle sowie andere diverse Abfälle im Außenbereich abgelagert werden. Insbesondere das Ablagern von Grünschnitt kann zur Verbreitung invasiver Arten und zu einer Veränderung des Bodens beitragen sowie eine Gefahr für Weide- und Wildtiere sein. 

Bußgeld bis zu 100.000 Euro

Zudem sammeln sich an einer Stelle, an der Abfälle unerlaubt abgelagert werden, erfahrungsgemäß immer mehr Abfälle durch Nachahmer. Das Rathaus möchte daher darauf hinweisen, dass solche unerlaubten Abfallablagerungen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen und mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Eine kostenfreie Entsorgung der Grünschnittabfälle ist bei der Grünschnittanlage in der Westlichen Industriestraße 51 möglich oder bei der halbjährlichen Sammlung der Grünschnitt- und Gartenabfälle im Stadtkreis. Die Stadtverwaltung bittet deshalb, „die gesetzlichen Regelungen zu beachten und um einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit der Umwelt.“