Wasserentnahme aus Bächen und Quellen im Stadtgebiet bleibt verboten
Baden-Baden. Mit Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2026 hatte die Stadt Baden-Baden aufgrund der niedrigen Wasserstände den Gemeingebrauch (die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und Quellen mit Schöpfgeräten) bis zum 31. August 2026 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich die Baggerseen, aus denen Kies abgebaut wird.
Wasserstände haben sich noch nicht erholt
Obwohl die Temperaturen zwischenzeitlich gesunken sind und auch etwas Regen gefallen ist, haben sich die Wasserstände in den Gewässern nicht erholt. Daher wird das zunächst bis Ende August befristete Wasserentnahmeverbot mit einer neuen Allgemeinverfügung bis nunmehr zum 30. September 2026 verlängert. Die Stadt appelliert dabei an alle Bürgerinnen und Bürger, „verantwortungsvoll mit den Gewässern umzugehen und weiterhin kein Wasser aus Oberflächengewässern und Quellen zu entnehmen. Auch das Betreten von Fließgewässern sollte weiterhin bis zum 30. September 2026 zum Schutz der aquatischen Organismen unterbleiben.“ Aus gegebenem Anlass informiert die Stadt alle Bürger, „dass die Entnahme von Wasser aus Bachläufen mittels Pumpen zu jeder Zeit auch außerhalb der Niedrigwasserzeiten verboten ist.“
Weitere Informationen
Die neue Allgemeinverfügung ist für die Dauer ihrer Gültigkeit auch auf der Webseite der Stadt Baden-Baden einsehbar unter www.baden-baden.de. Fragen zur aktuellen Situation und der Allgemeinverfügung beantwortet das städtische Umweltamt gerne unter der Telefonnummer 07221 93-1501 oder per Mail an umwelt@baden-baden.de.