Gestaltungsrichtlinie Innenstadt

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Der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinie entspricht dem Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung.

Inhalt

Das Stadtbild der historischen Innenstadt von Baden-Baden wird geprägt durch die Architektur, die Straßen und Plätze sowie die privaten und öffentlichen Nutzungen im Stadtraum. Untergeordnete Bauteile sowie Möbel sollen sich den Baustrukturen anpassen und diese nicht beeinträchtigen. Dies betrifft vorwiegend überfrachtete Warenträger und Stehbereiche vor Imbiss- und Schnellrestaurationen. Aber auch Zäune, Einfriedungen und Podeste beeinflussen neben Markiesen und Sonnenschirmen das Stadtbild maßgeblich.

Daher sind die Ziele der Gestaltungsrichtlinie der Schutz und die Stärkung des einzigartigen Stadtbildes. Die Sicherung der Qualität einer niveauvollen und sparsamen Möblierung des Straßen- und Platzraumes. Und das vermeiden der Privatisierung des öffentlichen Raumes.

Die Richtlinie enthält Beispiele geeigneter Maßnahmen und Angebote für eine geordnete und qualitative Gestaltung der Innenstadt. Zusätzlich bietet die Verwaltung eine Beratung an, die individuelle Lösungen mit den Betroffenen entwickelt.

Nicht zulässige Möbilierungen

Die nachfolgend aufgeführten privaten Elemente und Möbilisierungen werden grundsätzlich nicht zugelassen:

  • Einfriedungen
  • Werbereiter ("Kundenstopper")
  • private Fahrradständer
  • Wimpel (Werbefahnen)
  • Kühlboxen
  • Kunstrasen

Die nachfolgenden privaten Elemente und Möbilisierungen sind nur im begründeten Einzelfall ausnahmsweise zulässig.

  • Teppiche
  • Zelte
  • Werbeträger
  • Bänke
  • Skulpturen
  • sonstige

Auch der Umgang mit Werbung, Außenmöbeln, Stoffen, Markiesen, Bespannungen, Sonnenschirmen, Warenträgern, Menütafeln, Müllbehältern, Pflanz- und Blumentrögen und Podesten ist geregelt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Gestaltungsrichtlinie" rechts unter Download.