Städtische Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzungen und Leitlinien der Stadt Baden-Baden tragen dazu bei, das besondere historische Stadtbild und die architektonische Identität der Kurstadt zu bewahren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Gestaltungsrichtlinien für die historische Innenstadt sowie zu den Empfehlungen für die historischen Villengebiete, die eine qualitätsvolle und ortsbildgerechte bauliche Entwicklung unterstützen.

Baufibel für die historischen Villengebiete

Beutig-Quettig, Annaberg, Schützenstraße, Protestantische Neustadt

Der Gemeinderat hat am 25. Juli eine Gestaltungsfibel („Historische Villengebiete Stadt Baden-Baden – Leitbild der baulichen Gestaltung“) für die historischen Villengebiete der Stadt Baden-Baden beschlossen. In dem Leitbild werden Empfehlungen zur Gestaltung der baulichen Anlagen ausgesprochen. Die Gestaltung umfasst dabei sowohl die städtebaulichen Aspekte, als auch die gestalterischen Aspekte.

Die Villenquartiere sind Teil des charakteristischen im 19. Jahrhundert entwickelten Stadtgrundrisses. Struktur, Substanz und spezifische Funktionen der Viertel und Gebäude des 19. Jahrhunderts sind größtenteils noch sehr gut ablesbar. Der ästhetische Eindruck des Stadtbilds des 19. Jahrhunderts und beginnenden 20. Jahrhunderts ist bisher noch gewahrt. Gleichzeitig ist aber durch Verdichtungen, kubische Neubauten, Garagenbauten, ortsuntypische Einfriedigungen etc. eine schleichende Veränderung des Charakters in den Villengebieten festzustellen. Die vorhandenen Bebauungspläne und Erhaltungssatzungen reichen nicht aus, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Von besonderer Bedeutung bei der Erarbeitung der Fibel ist, dass die Kurstadt Baden-
Baden mit anderen europäischen Bäderstädten einen transnationalen seriellen Antrag auf Aufnahme der "Great Spas of Europe" in die UNESCO-Welterbeliste gestellt hat. Wichtiger Bestandteil dieser Bewerbung sind die historischen Villengebiete.

Die Baufibel und noch zu entscheidende weitergehende rechtliche Instrumente sollen in diesen Gebieten die städtebauliche Ordnung sichern. Sie dient als Leitbild für die zukünftige bauliche und gestalterische Entwicklung der historischen Villengebiete in Baden-Baden.

Gestaltungsrichtlinie Innenstadt

Der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinie entspricht dem Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung.

Das Stadtbild der historischen Innenstadt von Baden-Baden wird geprägt durch die Architektur, die Straßen und Plätze sowie die privaten und öffentlichen Nutzungen im Stadtraum. Untergeordnete Bauteile sowie Möbel sollen sich den Baustrukturen anpassen und diese nicht beeinträchtigen. Dies betrifft vorwiegend überfrachtete Warenträger und Stehbereiche vor Imbiss- und Schnellrestaurationen. Aber auch Zäune, Einfriedungen und Podeste beeinflussen neben Markiesen und Sonnenschirmen das Stadtbild maßgeblich.

Daher sind die Ziele der Gestaltungsrichtlinie der Schutz und die Stärkung des einzigartigen Stadtbildes. Die Sicherung der Qualität einer niveauvollen und sparsamen Möblierung des Straßen- und Platzraumes. Und das vermeiden der Privatisierung des öffentlichen Raumes.

Die Richtlinie enthält Beispiele geeigneter Maßnahmen und Angebote für eine geordnete und qualitative Gestaltung der Innenstadt. Zusätzlich bietet die Verwaltung eine Beratung an, die individuelle Lösungen mit den Betroffenen entwickelt.

Nicht zulässige Möbilierungen

Die nachfolgend aufgeführten privaten Elemente und Möbilisierungen werden grundsätzlich nicht zugelassen:

  • Einfriedungen
  • Werbereiter ("Kundenstopper")
  • private Fahrradständer
  • Wimpel (Werbefahnen)
  • Kühlboxen
  • Kunstrasen

Die nachfolgenden privaten Elemente und Möbilisierungen sind nur im begründeten Einzelfall ausnahmsweise zulässig.

  • Teppiche
  • Zelte
  • Werbeträger
  • Bänke
  • Skulpturen
  • sonstige

Auch der Umgang mit Werbung, Außenmöbeln, Stoffen, Markiesen, Bespannungen, Sonnenschirmen, Warenträgern, Menütafeln, Müllbehältern, Pflanz- und Blumentrögen und Podesten ist geregelt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Gestaltungsrichtlinie".

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Kontakt

Frau Susanne Fellendorf

Amt für Stadtentwicklung und Baurecht - Abteilung Kulturelles Erbe Stadtgestaltung

Abteilung Kulturelles Erbe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 93-25 05

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Allgemeine Öffnungszeit

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Dienstag
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Freitag
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