Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) gehört zum Fachbereich Bildung und Soziales, Fachgebiet Jugend und Familie der Stadt Baden-Baden. Der Stadtkreis ist in Bezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk ist ein Sachbearbeiter zuständig.
Der ASD ist Anlaufstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Fachkräfte des ASD bieten Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebens- und Familiensituationen, sofern Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige betroffen sind. Der ASD kann bei sämtlichen Schwierigkeiten Kinder und Jugendliche betreffend von Erziehungsberechtigten, Kindern, Jugendlichen, sonstigen Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Institutionen, usw. kontaktiert werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des ASD ergeben sich vor allem aus dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören insbesondere:
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, insbesondere bei Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Konflikt- und Krisensituationen
- Bei Bedarf Einleitung und Durchführung von geeigneten Jugendhilfemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen)
- Schutz für Kinder und Jugendliche bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung und bei Vernachlässigung
- Kriseninterventionen mit Schutzmaßnahmen für akut gefährdete Kinder und Jugendliche
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Weitervermittlung zu anderen Beratungsstellen, Fachdiensten und Behörden
Der Allgemeine Soziale Dienst kann bei festgestelltem Bedarf eigene Unterstützungsmöglichkeiten anbieten, um die Sorgeberechtigten in ihrem Erziehungsalltag und bei der Betreuung von Kindern/ Jugendlichen Hilfestellung zu geben. Folgende Unterstützungsformen sind möglich:
- ambulante Hilfen wie Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft (Antrag auf Hilfe zur Erziehung der Sorgeberechtigten, bei Erziehungsbeistandschaft für junge Volljährige durch diese selbst erforderlich, keine Kostenbeteiligung der Hilfeadressaten)
- teilstationäre Unterbringungen in der Tageseinrichtungen der Jugendhilfe Baden-Baden (Antrag auf Hilfe zur Erziehung der Sorgeberechtigten erforderlich, Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten)
- vollstationären Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen (Antrag auf Hilfe zur Erziehung der Sorgeberechtigten erforderlich, Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten)
Unterstützung für Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren bietet auch die Fachstelle Frühe Hilfen an der Psychologischen Beratungsstelle Baden-Baden.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Übergeordnete Dienststellen
Sozial- und Jugendamt - Abteilung Hilfen zur Erziehung und KinderschutzZugehörige Leistungen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen