Wasserentnahme aus Bächen und Quellen im Stadtgebiet bleibt auch im Oktober verboten

Baden-Baden. Mit der ersten Allgemeinverfügung vom 24. Juni und einer zweiten Allgemeinverfügung vom 25. August hatte die Stadt Baden-Baden aufgrund der niedrigen Wasserstände den Gemeingebrauch (die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und Quellen mit Schöpfgeräten) bis zum 30. September verboten.

Bis 31. Oktober verlängert

Da laut Wettervorhersage weiterhin keine Regenmengen prognostiziert werden, die eine nicht nur kurzfristige Erholung der Wasserstände in den Gewässern erwarten lassen, wird das Wasserentnahmeverbot mit einer dritten Allgemeinverfügung um einen weiteren Monat bis nunmehr zum 31. Oktober verlängert.
 
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin verantwortungsvoll mit den Gewässern umzugehen, kein Wasser aus Oberflächengewässern und Quellen zu entnehmen, die Fließgewässer zum Schutz der aquatischen Organismen nicht zu betreten und Stoffeinträge in die Gewässer (Rasenschnitt etc.) zu vermeiden.

Weitere Informationen

Aus gegebenem Anlass informiert die Stadt alle Bürger, dass die Entnahme von Wasser aus Bachläufen mittels Pumpen zu jeder Zeit, auch außerhalb der Niedrigwasserzeiten, verboten ist.
 
Die neue Allgemeinverfügung ist für die Dauer ihrer Gültigkeit auf der Webseite der Stadt Baden-Baden einsehbar (www.baden-baden.de). Fragen zur aktuellen Situation und der Allgemeinverfügung beantwortet das städtische Umweltamt gerne unter der Rufnummer 07221 93-1501 oder per E-Mail an umwelt@baden-baden.de.