Gemeinderat
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gesetzlich geregelt.
Danach ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Organ der Stadt.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister oder ein Ausschuss nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden zuständig ist.
Der Oberbürgermeister hat den Vorsitz im GemeinderatUnter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters, der das zweite zentrale Organ der kommunalen Selbstverwaltung ist, formuliert der Gemeinderat die großen Linien der Kommunalpolitik und entscheidet in allen wesentlichen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen der Stadt: wo Kindergärten und Schulen entstehen, wie der Verkehr fließt, ob eine Sporthalle nötig wird und was Wohn- und was Industriegebiet sein soll.
Damit nicht alle Angelegenheiten durch den gesamten Gemeinderat entschieden werden müssen, gibt es mehrere Fachausschüsse aus Gemeinderatsmitgliedern, die innerhalb der durch die Hauptsatzung festgelegten Grenzen an Stelle des Gemeinderates entscheiden können.
