Ortschaftsrat

Die Ortschaften der Stadt Baden-Baden haben jeweils einen eigenen Ortschaftsrat. Die Ortschaftsräte werden gleichzeitig mit dem Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie bestehen aus den gewählten Mitgliedern und dem Ortsvorsteher.

Die Ortschaftsräte beraten die Verwaltung. Sie sind zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und haben in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten ein Vorschlagsrecht. Der Ortschaftsrat hat in den Angelegenheiten das Entscheidungsrecht, die ihm vom Gemeinderat übertragen wurden.

Hinweis

Im Bürgerinformationssystem finden Sie die Tagesordnungen sowie die Sitzungsvorlagen der Ortschaftsräte.

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