Kommunalwahlen und Europawahlen 2024

Bei den Wahlen am Sonntag, 9. Juni 2024, wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowohl die deutschen Vertreter im Europäischen Parlament, als auch den Gemeinderat der Stadt Baden-Baden sowie die Ortschaftsräte der vier Ortsteile Ebersteinburg, Haueneberstein, Rebland und Sandweier.

Die Ergebnisse finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten.

Kommunalwahlen und Europawahlen 2019

Ergebnis der Kommunalwahlen:

Ergebnisse der Ortschaftratswahlen:

Ergebnis der Europawahlen:

Kommunalwahlen und Europawahlen 2014

Ergebnis der Kommunahlwahlen:

Ergebnis der Europawahl:

Europawahl:

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Wer wird ins Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige,

  • die zum Wahltag wahlberechtigt sind, werden automatisch bis zum 42. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen
  • die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten.
    die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können sich gemäß den dort geltenden Vorschriften in das Wählverzeichnis eintragen lassen.
  • die aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen. Dies hängt davon ab, wann sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn die Anmeldung nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl vorgenommen wurde, muss die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragt werden.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Baden haben und

  • sich bereits für die letzte Europawahl in ein deutsches Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, werden für alle zukünftigen Europawahlen automatisch wieder in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • erstmals in Deutschland wählen möchten, müssen hierfür einen Antrag stellen.

Wie wird gewählt?

  • Den Stimmzettel erhalten die Wählerinnen und Wähler erst im Wahllokal.
  • Ab circa vier Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt (Briegelackerstraße 21), Bürgerbüro Rathaus sowie bei den Ortsverwaltungen zu beantragen.
  • Die Beantragung ist elektronisch (über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung), schriftlich oder persönlich möglich. Die Beantragung per SMS oder telefonisch ist nicht zulässig.
  • Wer von der Briefwahl Gebrauch macht, hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist.
  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.
  • Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Es findet Verhältniswahl statt.

Kommunalwahl (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen):

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Baden-Baden ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Baden-Baden innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer wird bei der Gemeinderatswahl gewählt?

Die 40 Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Baden-Baden.

Wer wird bei der Ortschaftsratswahl gewählt?

  • 7 Mitglieder für die Ortschaft Ebersteinburg,
  • 10 Mitglieder für die Ortschaft Haueneberstein,
  • 12 Mitglieder für die Ortschaft Sandweier,
  • 18 Mitglieder für die Ortschaft Rebland

Wer wird ins Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Baden-Baden haben, werden automatisch bis zum 42. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wer nach Ablauf der Dreimonatsfrist zugezogen ist bzw. die Hauptwohnung nach Baden-Baden verlegt hat und innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Wahltag schon einmal in Baden-Baden wahlberechtigt war, kann bis 21. Tag (= 19.05.2024) vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wie wird gewählt?

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden allen Wahlberechtigten circa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.
Die Stimmzettel können daher zuhause ausgefüllt und dann ins Wahllokal mitgebracht werden.

Ab circa vier Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt (Briegelackerstraße 21), Bürgerbüro Rathaus sowie bei den Ortsverwaltungen zu beantragen.
Die Beantragung ist elektronisch (über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung), schriftlich oder persönlich möglich. Die Beantragung per SMS oder telefonisch ist nicht zulässig. Wer von der Briefwahl Gebrauch macht, hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist.

Jede oder jeder Wahlberechtigte hat

  • 40 Stimmen bei der Gemeinderatswahl,
  • 7 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Ebersteinburg,
  • 10 Stimmen bei der Ortschafsratswahl in Haueneberstein,
  • 12 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Sandweier,
  • 18 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl im Rebland

Bei Überschreitung der maximal zulässigen Stimmenzahl ist der Stimmzettel ungültig.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann kumulieren (bis zu drei Stimmen für einen Bewerber oder eine Bewerberin vergeben) und/oder panaschieren (Stimmen auf verschiedene Parteien beziehungsweise Wählervereinigungen verteilen).

Es besteht zudem eine positive Kennzeichnungspflicht.

Es findet Verhältniswahl statt.

Der Stimmzettelumschlag für die Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats für die Urnenwahl wird erst im Wahllokal ausgegeben.

Der oder die Stimmzettel werden in den Stimmzettelumschlag gesteckt und in die Wahlurne geworfen.