Sanierungsfahrplan

Monteur bei der Arbeit an einer HeizungsanlageBild vergrößern
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Der Sanierungsfahrplan soll Gebäudeeigentümer dabei beraten, die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu erfüllen. Dabei wird dem Eigentümer von einem Energieberater eine Sanierungsstrategie vorgeschlagen, die individuell auf das Gebäude zugeschnitten ist. Dieses Konzept soll Möglichkeiten aufzeigen, ist aber nicht bindend.

Ausführliche Informationen hierüber erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.