Grundstückswertermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform 2025 sind ausschließlich über das Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de für die Grundsteuer B abrufbar.

Für die Grundsteuer A der land-und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke können die erforderlichen Daten auf dem Landesportal Grundsteuer A Land- und Fortwirtschaft eingesehen werden: Grundsteuer A