Suchtprävention und Suchthilfe

Bild vergrößern

Zur Förderung der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen gibt es zahlreiche Angebote und Maßnahmen der Suchthilfe und Suchtprävention im Stadtkreis Baden-Baden.

Die Kommunale Suchtbeauftragte vernetzt alle Beteiligte der Suchtprävention und Suchthilfe und stellt durch regelmäßige Bestands- und Bedarfserhebungen die interdisziplinäre Versorgung im Stadtkreis sicher.

Außerdem dient sie als erste Informations- und Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und alle weiteren beteiligten Personen.

Die Informationen sind kompetent, individuell, neutral und kostenlos. Die Beratung kann entweder telefonisch oder im Büro der Kommunalen Suchtbeauftragten erfolgen. Diese ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit einem ausdrücklichen Einverständnis weitergegeben. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

Kommunales Netzwerk für Suchtprävention und Suchthilfe Baden-Baden

Das Kommunale Netzwerk für Suchtprävention und Suchthilfe Baden-Baden besteht seit 2008 und ist ein freiwilliger Zusammenschluss verschiedener Suchthilfe-Einrichtungen, Ärztinnen und Ärzten, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen unter dem Dach der Stadt Baden-Baden. Als Geschäftsführer koordiniert die Kommunale Suchtbeauftragte das Netzwerk.

Die Mitglieder engagieren sich im Kommunalen Netzwerk für Suchtprävention und Suchthilfe Baden-Baden mit dem Ziel, die Suchtkrankenhilfe im Stadtkreis bedarfsgerecht, wohnortnah und möglichst niedrigschwellig weiterzuentwickeln. Eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfeformen soll sichergestellt und für möglichst nahtlose Übergänge gesorgt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite unter: www.suchthilfe-baden-baden.de

Auf dieser Seite gibt es Informationen über aktuelle Angebote, Fortbildungsveranstaltungen und Projekte im Bereich Suchtprävention und über Beratungs- und Hilfsangebote im Bereich Suchthilfe in Baden-Baden und Umgebung für Kinder, Jugendliche und Familien, jüngere und ältere Menschen, Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereine und Institutionen und Betriebe.

FAQ Cannabis-Legalisierung

Warum wird Cannabis legalisiert?

Trotz des strikten Verbots haben in Deutschland immer mehr Erwachsene und auch Jugendliche Cannabis konsumiert. Deshalb ist ein Umdenken nötig. Der Gesetzgeber möchte mit der Teleillegalisierung:

  1. den Gesundheitsschutz verbessern. In Zukunft soll die Qualität von Cannabis kontrolliert und die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert werden. Cannabis vom Schwarzmarkt dagegen enthält häufig giftige Beimengungen und Verunreinigungen.die organisierte Drogenkriminalität soll eindämmt werden. Durch die Möglichkeiten, Cannabis auf legalem Weg zu beschaffen, soll es eine „Alternative zum Schwarzmarkt“ geben. Dieser soll dadurch zurückgedrängt und der illegale Cannabis-Markt eingedämmt werden.
  2. der Kinder- und Jugendschutz soll gestärkt werden. Der Konsum von Cannabis bleibt für Minderjährige verboten. Cannabisbezogene Aufklärung und Prävention werden gestärkt und wichtige Präventionsangebote ausgebaut. Auch starten demnächst bundesweite Aufklärungskampagnen. Mehr dazu erfahrt ihr in den nächsten Tagen.

Darf ab sofort jeder konsumieren?

NEIN! Es gibt Altersgrenzen. Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis zwar von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Das bedeutet, Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt konsumieren und in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis weiterhin verboten. Die Weitergabe der Droge bleibt, besonders bei Weitergabe an Minderjährige, strafbar. W

Was ist erlaubt?

Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Im privaten Eigenanbau sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt. Cannabis ist zum Eigenbedarf und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Wo kann man Cannabis erwerben? / Wer darf erwerben oder anbauen?

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland ist zulässig. Mindestalter ist 18 Jahre.
  2. Ab dem 1. Juli ist zudem dann auch die Abgabe von Cannabis über Anbauvereinigungen möglich. Vereine dürfen max. 25 Gramm Cannabis pro Tag pro Person an Mitglieder abgeben (pro Monat max. 50g). Zum Eigenanbau dürfen an Mitgliedern und volljährigen Nicht-Mitgliedern 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat weitergegeben werden. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten. Mitglieder unter 21 Jahren bekommen max. 30 Gramm pro Monat. Cannabis darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.

Wo darf kein Cannabis konsumiert werden?

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt: So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabiskonsum in einem Radius von 100 Metern bzw. in Sichtweite verboten. Auch besteht ein Konsumverbot in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.

Wird es in Baden-Baden einen Anbauverein geben?

Grundsätzlich darf es auch in Baden-Baden Anbauvereinigungen geben. Bisher hat noch keine Anbauvereinigung für Baden-Baden Interesse bekundet. Grundsätzlich gilt auch, dass Vereine zum Anbau und Verkauf zahlreichen Vorschriften und Kontrollen unterliegen. Das Mindestalter für eine Mitgliederschaft ist 18 Jahre.  Max. darf es 500 Mitglieder pro Club. ABV müssen Jugendschutz-, Sucht,- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Werbung machen.

Wie gefährlich ist Cannabis? (besonders für Kinder und Jugendliche)

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird Cannabis oft als weiche Droge verharmlost. Doch gerade in dem Alter ist der Konsum mit Risiken verbunden. Das Gehirn ist noch im Aufbau, es können zahlreiche Schädigungen auftreten wie Psychosen, Depressionen und Intelligenzminderung.

Wie wird der Kinder- und Jugendschutz gestärkt?

Im Sinne des Gesundheits- und Jugendschutzes gilt: Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Konsum von Cannabis untersagt. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Verstößt eine minderjährige Person gegen das Gesetz, wird die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde informiert. Die Minderjährigen sollen dann ein Frühinterventionsprogramm in Anspruch nehmen. In Baden-Baden ist das der „Risiko-Check Drogen“. Mehr Infos hier.

Welche Arten von Suchtprävention bietet die Stadt an?

In Baden-Baden gibt es vielfältige Suchtpräventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die z.B. Schulen kostenfrei buchen können. Projekte wie "Cannabis Quo Vadis" und der "Grüne Koffer", der ab Mai eingeführt wird. Interessierte Schulen können Präventionsmaßnahmen buchen unter https://sucht-baden-baden.de/suchtpraevention/. Die Polizei Baden-Baden bietet ebenfalls Maßnahmen an. Zudem gibt es die digitale Plattform Feelok2.0 – Baden-Baden ist Partnerstadtkreis als klickt euch rein: www.feelok.de. Das bekannte HaLT-Projekt wird in Baden-Baden für Cannabis erweitert. Bundesweite Kampagnen wie drugcom.de sind ebenfalls verfügbar: drugcom.de. Aktuelle Entwicklungen erfahrt ihr immer hier: https://sucht-baden-baden.de/aktuelles/.

Welche Arten von Suchthilfe bietet die Stadt an?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Kommunale Suchtbeauftragte dient als Anlaufstelle für alle Betroffenen und Angehörigen, die sich gerne über Beratungsstellen und Behandlungsmöglichkeiten informieren möchten.