Informationen für Kindertagespflegepersonen

Bunte Buchstaben liegen auf einem Tisch.
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Ihnen steht bei Fragen und Beratungsbedarf für Sie in Ihrem Arbeitsalltag wichtige Themen der Dienst für Kindertagespflege zur Verfügung.

Vertretungstagespflegeperson in Baden-Baden

Nach § 23 SGB VIII haben Eltern, sowie für den Stadtkreis Baden-Baden tätige Kindertagespflegepersonen, im Falle von Ausfallzeiten einen Anspruch auf eine Vertretungstagespflegeperson.

Für Baden-Baden sind zwei Vertretungstagespflegeperson im Einsatz.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Dienst für Kindertagespflege zur Verfügung.

Mustervertrag für Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Wir empfehlen Ihnen aber, die wichtigsten Dinge in Form eines Vertrages schriftlich festzuhalten. Dieser Mustervertrag wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt aber keinen Anspruch darauf in allen Punkten vollständig und richtig zu sein. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Stadt Baden-Baden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.