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Eine fahrende Stadtbahn verlässt eine Haltestelle.
© Christian Ernst

Tarifverhandlungen im kommunalen Nahverkehr in Baden-Württemberg

Baden-Baden (06.03.2024). Zum Auftakt der dritten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des kommunalen Nahverkehrs hat die Arbeitgeberseite in Stuttgart ein umfassendes Angebot vorgelegt.

KAV kommt Verdi weit entgegen

„Mit unseren zehn Punkten für Verbesserungen und Entlastungen kommen wir Verdi weit entgegen“, erklärte Sylvana Donath, Hauptgeschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) am Dienstag. „In der zweiten Verhandlungsrunde hatten wir Verdi bereits verschiedene Verbesserungen angeboten: Bei der Entgeltordnung, bei der Schichtlänge und Zuschlägen für Samstagsarbeit. Nachdem Verdi darauf nicht eingegangen war, haben wir das Angebot nun weiter konkretisiert und ergänzt“, erklärte Donath. „Damit verleihen wir unserem Wunsch nach schnellen und lösungsorientierten Verhandlungen Nachdruck und machen einen großen Schritt auf Verdi zu.“

Weitere Zuschläge und Verbesserungen beim Urlaubsgeld

Nach Angaben des KAV ist man damit den Verdi-Forderungen im Rahmen des Möglichen entgegengekommen: Dazu zählen die Schaffung einer neuen, unbürokratischen Verkehrszulage, eine Begrenzung der Schichtlängen sowie eine deutliche Erhöhung der Zeitzuschläge bei Samstagsarbeit. Das Zehn-Punkte-Papier des KAV sieht außerdem einen Nahverkehrszuschlag vor, sollte die Entgeltsteigerung niedriger als die Inflationsrate ausfallen. „So sorgen wir für mehr finanzielle Sicherheit für die Beschäftigten und machen den Beruf noch attraktiver“, erklärte Donath. Das Angebot sieht außerdem weitere Zuschläge und Verbesserungen beim Urlaubsgeld vor.

Das KAV-Angebot im Detail:

  • Erhöhung des Urlaubsgeldes und die Verbesserung der Berechnungsgrundlage. Auch Personen, die im Laufe des Jahres ihre Arbeit aufnehmen, erhalten dann Urlaubsgeld. Demnach würde das Urlaubsgeld ab 2025 bis zur Entgeltgruppe 8 um 70 Euro auf 520 Euro und ab der Entgeltgruppe 9 um 50 Euro auf 400 Euro jährlich steigen.
  • Entgeltverbesserung: Zuschläge und Zulagen werden von Stufe 2 anstatt von Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet.
  • Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Entgeltordnung innerhalb von 2 Jahren. Hier sind nach KAV-Angaben ebenfalls erhebliche Entgeltverbesserungen zu erwarten.
  • Statt einer Verspätungszulage bietet der KAV eine unbürokratische Verkehrszulage in Höhe von 3 Euro pro gefahrener Schicht ab dem 1. Juli als Ausgleich.
  • Massive Erhöhung der Zeitzuschläge für Samstagsarbeit ab dem 1. Juli in Höhe von 10 Prozent und ab dem 1. Januar 2026 in Höhe von 15 Prozent sowie Ausweitung des Zeitrahmens von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
  • Entlastungen bei der Schichtzeit. Der KAV bietet eine Höchstgrenze von 12 Stunden für durchgehende Dienste an.  
  • 8 Tage Freistellung für Gewerkschaftsarbeit anstatt bisher 6 Tage.
  • Wegfall der sogenannten Märzklausel. (Die Sonderzahlung für das Jahr kann behalten werden, auch wenn Beschäftigte das Unternehmen Anfang des Folgejahres verlassen)
  • Umwidmung der Sonderzahlung in ein Weihnachtsgeld, um eine geringere Pfändbarkeit zu gewährleisten.
  • Nahverkehrszulage ab 2027, wenn die Lohnsteigerung aus dem TVöD und Manteltarifvertrag unterhalb der Inflationsrate liegt.

Gemeinsames Ziel

KAV-Verhandlungsführerin Stephanie Schulze betonte, dass beide Parteien ein gemeinsames Ziel haben: „Wir wollen die Verkehrswende vorantreiben und uns für noch attraktivere Arbeitsbedingungen im ÖPNV starkmachen. Dennoch müssen sich die Verbesserungen in einem für die Kommunen vertretbaren und vor allem tragbaren finanziellen Rahmen bewegen.“ Der von Verdi bislang vorgebrachte Forderungskatalog ist laut Donath in seinem Gesamtumfang nicht finanzierbar. Bereits zum 1. März 2024 profitieren die Beschäftigten im ÖPNV von einem Gehaltsplus von durchschnittlich 12 Prozent. Die Gewerkschaft forderte in der aktuellen Tarifrunde laut KAV nochmals einen Zuschlag von 30 Prozent.

Weitere Informationen

Der Tarifvertrag-Nahverkehr (TV-N) betrifft in Baden-Württemberg etwa 6.500 Beschäftigte. Als sogenannter Manteltarifvertrag wird dieser aktuell in Stuttgart in der dritten Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem KAV verhandelt. Der KAV vertritt landesweit die kommunalen Verkehrsunternehmen der Städte Stuttgart, Baden-Baden, Konstanz, Freiburg, Heilbronn, Esslingen und Karlsruhe.

Hintergrund: Insgesamt werden in allen Bundesländern (außer Bayern) die Manteltarifverträge des TV-N verhandelt. Die Tarifverhandlungen zur Entgelttabelle haben im vergangenen Jahr stattgefunden und es erfolgen zum 1. März planmäßige Erhöhungen um durchschnittlich 12 Prozent.