Bundestagswahl 2025

Über 59 Millionen Wahlberechtigte sind zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 aufgerufen.

Der Stadtkreis Baden-Baden gehört zum Wahlkreis „273 Rastatt“, dem die Städte und Gemeinden des Landreises Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden angehören.

Das aktuelle Wahlergebnis der Bundestagswahl am 23. Februar lässt sich am Wahlabend für die Stadt Baden-Baden unter diesem Link abrufen.


Wichtige Informationen zur Briefwahl

Die kurzen Fristen für die Aufstellung der Kandidaten und für das Zulassungsverfahren wirken sich auf den Druck der Stimmzettel aus. Das bedeutet, dass das Wahlamt erst mit dem Erhalt der Stimmzettel von der Kreiswahlleitung Rastatt, etwa zwischen dem 06. und 10. Februar, mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen kann. Das Zeitfenster für die Abwicklung der Briefwahl wird dadurch sehr kurz. Zudem müssen Sie als Wähler dafür Sorge tragen, dass Ihr Rücklauf, der rote Wahlbrief, am Wahltag um 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss.

Durch den Gang zur Wahlurne im Wahllokal (das auf der Wahlbenachrichtigung steht) werden die Postlaufzeiten der Briefwahl an den Wähler sowie an das Wahl-amt zurück umgangen und Ihre Teilnahme an der Wahl sichergestellt.

Sie haben in den zwei Wochen vor der Wahl zudem die Möglichkeit, innerhalb der bekannten Öffnungszeiten direkt beim Wahlamt (Briegelackerstr. 21), dem Bürgerbüro Rathaus (Fußgängerzone Jesuitenplatz) oder bei Ihrer Ortsverwaltung (Ebersteinburg, Haueneberstein, Neuweier, Steinbach, Varnhalt, Sandweier) Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen und direkt dort gleich zu wählen. Bringen Sie hierzu bitte ein Ausweisdokument mit. Zudem bleibt das Bürgerbüro in der Briegelackerstr. 21 am Freitag, den 14.2. und 21.2. bis 15 Uhr geöffnet.

Sollten Sie dennoch Briefwahl machen müssen, haben Sie folgende Möglichkeiten, diese zu beantragen: Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine für die Briefwahl neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax: 07221/93-1828, E-Mail an wahlen@baden-baden.de) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). 

Wichtig ist: Der Rücklauf Ihrer Briefwahl muss spätestens am Wahltag, 23.02.2025, 18.00 Uhr, beim Wahlamt sein. Zu spät eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden. Lesen Sie bitte auch unsere FAQ. Dort finden Sie noch weitere Informationen rund um die Wahl.


Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

1. Wann findet die Bundestagswahl statt?

Die Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

2. Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können bis 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Wichtige Informationen zu Fristen und die Formulare sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zu finden: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

3. Was wird gewählt?

Die Bürger wählen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die für die nächsten vier Jahre über die Regierungsbildung und Bundesgesetze entscheiden.

Wahlberechtigung und Anmeldung

4. Muss ich mich für die Wahl anmelden?

Nein, alle Wahlberechtigten erhalten bis 2. Februar 2025 automatisch eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

5. Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Falls Sie bis ca. 3 Wochen vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, um zu prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlverfahren

7. Wie läuft die Wahl ab?

Sie erhalten zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis.
  • Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag.

8. Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Sie benötigen Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).

9. Kann ich Briefwahl beantragen?

Ja, Briefwahl ist möglich. Sie können die Unterlagen mit dem Formular, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online beantragen. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.

Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach dem Vorliegen der Stimmzettel möglich. Diese werden der Stadt von der Kreiswahlleitung Rastatt geliefert. Mit den Stimmzetteln rechnet die Stadtverwaltung am 6./7. Februar 2025 (die kurze Frist ist der Frist zur Aufstellung der Kandidaten und deren Zulassung zur Wahl geschuldet).

Sie können auch – sobald hier in der Stadtverwaltung die Stimmzettel vorliegen – während der jeweiligen Öffnungszeiten direkt beim Wahlamt (Briegelackerstr. 21), dem Bürgerbüro am Jesuitenplatz oder -je nach Verfügbarkeit- bei Ihrer Ortsverwaltung wählen. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, müssen Sie vorher keinen Antrag auf Briefwahl stellen.

Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Ausweis/Pass erhalten Sie die Wahlunterlagen vor Ort und haben dort die Möglichkeit, sofort zu wählen. Damit entfällt die Postlaufzeit.

An den Freitagen 14. und 21. Februar hat das Wahlamt jeweils bis 15 Uhr geöffnet.

10. Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?

Die Rückläufe der Wählenden müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Briefwahlunterlagen, die danach vorliegen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie können die Briefwahlunterlagen ohne Freimachung in jeden (gelben) Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen.

Wir empfehlen, diesen Weg bis spätestens Mittwoch vor der Wahl zu nutzen, je eher desto besser, da die Postlaufzeit variieren kann.

Es ist zudem möglich, diese direkt bei der Stadtverwaltung bei einer der folgenden Stellen einzuwerfen:

  • Wahlamt, Briegelackerstr. 21;
  • Rathaus, Marktplatz 2;
  • Je nach Verfügbarkeit Ortsverwaltungen (Ebersteinburg, Haueneberstein, Steinbach/Neuweier/Varnhalt, Sandweier)

Besonderheiten und Regeln

11. Kann ich in jedem Wahllokal wählen?

Nein, Sie können nur in dem Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, Sie haben Briefwahl beantragt. In dem Fall können Sie mit dem „Wahlschein“, den Sie mit der Briefwahl erhalten, auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Sie müssen diesen Wahlschein allerdings zwingend vorlegen und sich ausweisen. Damit wird vermieden, dass Sie zwei Mal wählen.

12. Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?

Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der Wahlberechtigte wählt.

13. Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen brauche?

Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.

14. Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?

Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.

Nach der Wahl

15. Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?

Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse, also die Auszählung, beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.

Mit den ersten vorläufigen Ergebnissen ist am späten Abend zu rechnen. Diese können Sie im TV oder im Internet verfolgen.

Häufige Anliegen

16. Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Sie können am Wahltag gegen Vorlage eines Attests noch bis 15:00 Uhr Briefwahl direkt beim Wahlamt, Briegelackerstr. 21, beantragen. Eine andere Person kann mit Vollmacht die Unterlagen für Sie im Wahlamt abholen.

17. Darf ich ein Foto in der Wahlkabine machen?

Nein, das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen.

18. Was passiert, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?

Bis am Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr, können noch Wahlscheine beantragt werden.

Am Wahltag selbst ist dies bis 15.00 Uhr nur aufgrund attestierter plötzlicher Erkrankung möglich (siehe Ziffer 16).

Wir empfehlen, dass Sie am Freitag vor der Wahl am besten persönlich zum Wahlamt gehen und Ersatzunterlagen

beantragen. Sie können dort auch direkt wählen (siehe Ziffer 9).

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