Landtagswahl
Baden-Baden ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 33 - Baden-Baden umfasst den Stadtkreis Baden-Baden und die Gemeinden Bühl, Bühlertal, Hügelsheim, Lichtental, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim des Landkreises Rastatt. Kreiswahlleiter ist Baden-Badens Oberbürgermeister Dietmar Späth.
Das aktuelle Wahlergebnis der Landtagswahl am 8. März lässt sich am Wahlabend für die Stadt Baden-Baden hier abrufen.
Landtagswahl 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Allgemeine Informationen zur Landtagswahl
Wann findet die Landtagswahl statt?
Die Landtagswahl wird am 8. März 2026 stattfinden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (Hauptwohnung) oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtige Informationen sind auf der Homepage der Landeswahlleiterin zu finden:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026
Was wird gewählt?
Die Bürger wählen die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg, die für die nächsten fünf Jahre über die Regierungsbildung und Landesgesetze für Baden-Württemberg entscheiden.
Wahlberechtigung und Anmeldung
Muss ich mich für die Wahl anmelden?
Nein, alle Wahlberechtigten erhalten bis 15. Februar 2026 automatisch eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Falls Sie bis ca. 3 Wochen vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, um zu prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie läuft die Wahl ab?
Sie haben zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis.
- Mit der Zweistimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Sie benötigen Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Kann ich Briefwahl beantragen?
Ja, Briefwahl ist möglich. Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder direkt online beantragen. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Er bleibt bis Mittwoch vor der Wahl, 12 Uhr, nutzbar. Danach können Sie die Briefwahl weiter per E-Mail oder persönlich beantragen. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach dem Vorliegen der Stimmzettel möglich. Das ist etwa 5 bis 6 Wochen vor der Wahl.
Sie können auch - sobald hier in der Stadtverwaltung die Stimmzettel vorliegen - während der jeweiligen Öffnungszeiten direkt beim Wahlamt (Briegelackerstraße 21), dem Bürgerbüro am Jesuitenplatz oder - je nach Verfügbarkeit - bei Ihrer Ortsverwaltung wählen. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, müssen Sie vorher keinen Antrag auf Briefwahl stellen.
Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Ausweis/Pass erhalten Sie die Wahlunterlagen vor Ort und haben dort die Möglichkeit, sofort zu wählen. Damit entfällt die Postlaufzeit.
Am Freitag, 6. März hat das Wahlamt bis 15 Uhr geöffnet.
Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?
Die Rückläufe der Wählenden müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Wahlbriefe, die danach vorliegen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie können die Briefwahlunterlagen ohne Freimachung in jeden (gelben) Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen.
Wir empfehlen, diesen Weg bis spätestens Mittwoch vor der Wahl zu nutzen, je eher desto besser, da die Postlaufzeit variieren kann.
Es ist zudem möglich, den roten Wahlbrief direkt bei der Stadtverwaltung bei einer der folgenden Stellen einzuwerfen:
- Wahlamt Briegelackerstraße 21;
- Rathaus, Marktplatz 2;
- je nach Verfügbarkeit Ortsverwaltungen (Ebersteinburg, Haueneberstein, Steinbach/Neuweier/Varnhalt, Sandweier);
Besonderheiten und Regeln
Kann ich in jedem Wahllokal wählen?
Nein, Sie können nur in dem Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, Sie haben Briefwahl beantragt. In dem Fall können Sie mit dem „Wahlschein“, den Sie mit der Briefwahl erhalten, auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Sie müssen diesen Wahlschein allerdings zwingend vorlegen und sich ausweisen. Damit wird vermieden, dass Sie zwei Mal wählen.
Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?
Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der Wahlberechtigte wählt.
Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen brauche?
Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.
Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?
Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.
Nach der Wahl
Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?
Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse, also die Auszählung, beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18 Uhr.
Mit den ersten vorläufigen Ergebnissen ist am späten Abend zu rechnen. Diese können Sie im Fernsehen oder im Internet verfolgen.
Was ist, wenn ich krank werde?
Sie können am Wahltag gegen Vorlage eines Attests noch bis 15:00 Uhr Briefwahl direkt beim Wahlamt, Briegelackerstraße 21, beantragen. Eine andere Person kann mit schriftlicher Vollmacht die Unterlagen für Sie im Wahlamt abholen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen.
Darf ich ein Foto in der Wahlkabine machen?
Nein, das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen. Im Wahllokal obliegt zudem dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin das Hausrecht.
Was passiert, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?
Bis am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, können noch Wahlscheine beantragt werden.
Am Wahltag selbst ist dies bis 15:00 Uhr nur aufgrund attestierter plötzlicher Erkrankung möglich (siehe Ziffer 15).
Wir empfehlen, dass Sie am Freitag vor der Wahl am besten persönlich zum Wahlamt gehen und Ersatzunterlagen beantragen. Sie können dort auch direkt wählen.
Vergangene Landtagswahlen
Landtagswahl 2021

Am Sonntag, 14. März 2021, haben die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg einen neuen Landtag gewählt.
Wie hat Baden-Baden gewählt?
Das Ergebnis der Landtagswahl im Stadtkreis Baden-Baden finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten (beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet):
- Ergebnis für den Stadtkreis Baden-Baden
- Ergebnis in den einzelnen Wahlbezirken
- Ergebnis in den einzelnen Stadtteilen
Wie hat der Wahlkreis 33 Baden-Baden gewählt?
Das Ergebnis der Landtagswahl im Wahlkreis 33 Baden-Baden finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten (beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet):
Landtagswahl 2016

Am Sonntag, 13. März 2016, haben die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg einen neuen Landtag gewählt.
Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 33 – Baden-Baden umfasst den Stadtkreis Baden-Baden und die Gemeinden Bühl, Bühlertal, Hügelsheim, Lichtenau, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim des Landkreises Rastatt. Kreiswahlleiterin ist Baden-Badens Oberbürgermeisterin Margret Mergen.
Wie hat Baden-Baden gewählt?
Das Ergebnis der Landtagswahl im Stadtkreis Baden-Baden finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten:
Ergebnis für den Stadtkreis Baden-Baden
Ergebnis in den einzelnen Wahlbezirken
Auf der Seite des Statistischen Landesamtes finden Sie die Ergebnisse auf Landesebene.
Wie hat der Wahlkreis 33 Baden-Baden gewählt?
Das Ergebnis der Landtagswahl im Wahlkreis 33 Baden-Baden finden Sie auf unseren Wahlsonderseiten:
